Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bringt einen großen Erfolg für die heimischen Naturschutzorganisationen. Sie bekommen in den geschützten Natura-2000-Gebieten nun mehr Rechte. Auslöser war ein Fall im Pinzgau (Salzburg).
Vor fünf Jahren wurden 100 Festmeter Zirben im geschützten Nationalpark Hohe Tauern im Pinzgau gefällt, weil diese in einem schlechten Zustand waren. Der Umweltdachverband – die Vereinigung von 36 Naturschutzorganisationen – hatte daraufhin Einspruch eingelegt.
„Das ist ein Paukenschlag für den Naturschutz.“
Die Erkenntnis der obersten Instanz: Die Einrichtungen haben in Natura-2000-Gebieten ein Beschwerderecht, nicht nur bei intakten Schutzgebieten. „Das ist ein Paukenschlag für unsere Beteiligungsrechte und den Naturschutz, mit Auswirkungen auf zahlreiche weitere Fälle“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, zufrieden.
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