Laut Arbeitsinspektion

Prater-Unfall: Kein Hinweis auf Fremdverschulden

Nach dem Unfall bei einer Achterbahn im Wiener Prater Ende März, bei dem eine 30-jährige Mitarbeiterin des Unternehmens ums Leben gekommen war, hat das Wiener Arbeitsinspektorat keine Hinweise auf Fremdverschulden gefunden.

Dennoch habe das Arbeitsinspektorat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem die Ermittlungen abgeschlossen waren. Bei dem Unfall am Abend des 29. März hatte die 30-Jährige die Schienenbahn des „Olympia Loopings“ überquert. Sie wurde von einem Zug erfasst und tödlich getroffen.

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Trotz umfangreicher Erhebungen konnte nicht festgestellt werden, warum die Arbeitnehmerin den Weg durch die Anlage gewählt hat und nicht den dafür vorgesehenen Verkehrsweg außen vorbei.

Zuständiges Arbeitsinspektorat

Die Frau starb trotz Erste-Hilfe-Maßnahmen noch am Unfallort. „Trotz umfangreicher Erhebungen konnte nicht festgestellt werden, warum die Arbeitnehmerin den Weg durch die Anlage gewählt hat und nicht den dafür vorgesehenen Verkehrsweg außen vorbei“, hieß es vom Arbeitsinspektorat beim ORF am Sonntag.

Keine technischen Mängel festgestellt
Die Mitarbeiterin sei mit der Bahn vertraut und ordnungsgemäß unterwiesen gewesen. „Unfallkausale technische Mängel an der Bahn wurden keine festgestellt.“ Nach dem Unfall wurde eine gerichtliche Obduktion angeordnet. Deren Ergebnis liegt dem Bericht zufolge noch nicht vor.

Größte transportable Achterbahn der Welt
Die Attraktion mit 1.250 Metern Streckenlänge gilt laut Webseite als größte transportable Achterbahn der Welt. Sie beeindrucke „nicht nur durch die Größe und ihre fünf Loopings, sondern auch durch die erstklassigen Fahreigenschaften und Laufruhe“.

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