Erkrankt man im Urlaub an Corona, gelten dieselben Regeln wie zu Hause: Bei einem positiven Test heißt es sofort die Hotline 1450 anzurufen und auf die Handlungsempfehlungen bzw. weitere Vorgehensweise zu warten. Auch das Hotel muss informiert werden. „Sollte es der Gesundheitszustand zulassen, darf man mit dem eignen Auto nachHause reisen“, versichert die Juristin. Allerdings muss die Gesundheitsbehörde des für den Urlaubsort zuständigen Ortes darüber informiert sein, der Amtsarzt muss zustimmen und man muss bekanntgeben, wo man die Quarantäne antritt.
Heimreise mit Bus oder Bahn ist mit positivem Test allerdings keine Option mehr. Sollte man nicht abreisen können, erfolgt die „häusliche Quarantäne“ in der Unterkunft. In der Regel dauert diese zehn Tage, nach fünf Tagen kann sie allerdings mit einem negativen PCR-Test beendet werden. Ist ein Verbleib in der Unterkunft nicht möglich, stellt die Behörde ein Quartier zur Verfügung.
Sollten Arbeitnehmer im Urlaub in Quarantäne müssen, muss auch der Arbeitgeber informiert werden. Denn: Urlaubstage werden in weiterer Folge nicht abgezogen. Arbeitgeber leisten während der Quarantäne die volle Entgeltfortzahlung und erhalten diesen Aufwand vom Bund ersetzt. Mehr Informationen gibt es auf www.jobundcorona.at
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.