Urlaub möglich, aber:

Skispaß entpuppt sich zunehmend als Regelslalom

Österreich
05.02.2022 06:00

Anders als im Vorjahr ist heuer Urlaub in den Semesterferien möglich. Aber nur, wenn man sich vorher mit den Maßnahmen beschäftigt. Gute Nachrichten gibt es dabei für Geboosterte.

Ski heil! – Endlich können wir in den Semesterferien wieder die Pisten runterbrettern. Während im Vorjahr zu dieser Zeit alles zu war, herrscht jetzt Leben in den Skigebieten. Was heuer im Koffer für den Winterurlaub allerdings nicht fehlen darf: zahlreiche FFP2-Masken bzw. für Kinder von sieben bis 14 Jahren ein Mund-Nasen-Schutz.

Gute Vorbereitung wichtig
Außerdem muss man sich auf einen regelrechten Regelslalom vorbereiten. Die gute Nachricht: Wenig Kopfzerbrechen müssen sich Geboosterte machen. Denn bis 18. Februar braucht es neben der Maske auch einen 2G-Nachweis an der Rezeption oder im Lokal. Sperrstunde ist um Mitternacht.

Gültigkeit der zweiten Impfung kontrollieren
Ab 19. Februar – zu Beginn der Semesterferien in Oberösterreich und der Steiermark – stellt die Gastronomie und Hotellerie auf 3G um. Personen mit einem gültigen PCR- oder Antigentest sind dann wieder willkommen. Aber nicht alle Hotels machen da mit – siehe Artikel rechts.

Neben der Lockerung gibt es aber auch eine Verschärfung: Mit Februarbeginn ist die Gültigkeit der Corona-Schutzimpfung in Österreich nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate verkürzt worden. Jenen, die diese Regelung betrifft, ist der dritte Stich empfohlen.

FFP2-Maske in Gondeln und beim Anstellen
Vor allem Touristiker sind über die Verkürzung verärgert. Gäste aus dem Ausland können nicht immer nachvollziehen, wenn ihr Impfzertifikat in ihrem Land gültig ist, im Urlaub aber dann als abgelaufen gilt. Um irritierte Touristen zu vermeiden, haben viele Hotels die Gäste vorab über die Corona-Neuerung informiert.

Vor demselben Problem stehen Skiliftbetreiber. Sie können eine gültige Karte nur an jene verkaufen, die einen gültigen 2-G-Nachweis haben. Das Skiticket kann mit dem Grünen Pass verknüpft werden. Weitere Regeln: In Gondeln gilt eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso beim Anstellen, wenn der Abstand zu gering ist.

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