Schwere Vorwürfe hinter den dicken Mauern der Klagenfurter Justizanstalt: Ein Bediensteter - kein Wachebeamter - soll seine Stellung missbraucht und bei einem weiblichen Häftling Parfum und vor allem Alkohol gegen sexuelle Gefälligkeiten „getauscht“ haben.
„Das war quasi eine Symbiose für beide“, sagt Staatsanwältin Eva Pachernig. „Aber gerade im Strafvollzug herrscht eine besondere Aufsichtspflicht.“ Und die habe der Mann schamlos ausgenutzt. „Alles nicht wahr“, beteuert er am Dienstag abermals. Er habe sich seit der Dienstzuteilung 1987 stets mustergültig gegenüber Frauen verhalten und keine Ahnung, warum er derart beschuldigt würde.
Zeugen bestätigten „Grapscherei“
Allerdings tauchen auch weitere Zeugen auf, Männer wie Frauen, die das Verhalten des Angeklagten nicht so mustergültig aussehen lassen: „Er hat hingegrapscht. Und die, die sich das gefallen ließ, hatte eben Vorteile.“ Richter Gernot Kugi glaubt den Aussagen und fällt ein Urteil, bei dem der Angeklagte beinahe vom Sessel fällt: „Schuldig wegen Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses, 18 Monate teilbedingt.“ Sprich: Für sechs Monate müsste der Mann nun selbst in eine Zelle. Verteidiger Philipp Tschernitz meldet nach kurzer Schockstarre des Mandanten Berufung an.
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