Die Impfpflicht wirft rechtlich gesehen allerhand Fragen auf - eine davon betrifft einen Bereich, in dem es ohnehin prekär zugeht: die Altenpflege. Laut dem Gesetz sind in Osteuropa populäre Impfstoffe nicht anerkannt, was Tausende 24-Stunden-Betreuerinnen (es handelt sich dabei vorwiegend um Frauen) beträfe. Türkis-Grün erwägt Lösungen, reagierte aber wortkarg.
Eigentlich war der Aufschrei der Caritas laut: In ihrer Stellungnahme zur Impfpflicht erklärte die Hilfsorganisation den Regierungsparteien, dass der Entwurf zu einem Notstand in der 24-Stunden-Betreuung führen könnte. Schließlich plante Türkis-Grün die Pflicht auch für Nebenwohnsitze in Österreich, was damit laut Caritas rund 60.000 nach Österreich pendelnde 24-Stunden-Betreuerinnen aus Osteuropa beträfe.
Fragen für Pflegekräfte noch ungeklärt
Deren Problem: In ihrer Heimat populäre Impfstoffe wie Sputnik oder Sinovac gelten in Österreich nicht, sie müssten de jure also ab Mitte März Strafe zahlen, so sie kontrolliert werden. Der Caritas-Appell ist nun zwei Wochen alt, die Impfpflicht wurde diese Woche im Parlament beschlossen. Nur: Geklärt scheint die Sache noch immer nicht.
Berufsgruppe nicht von Pflicht ausgenommen
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) verweist zwar stets darauf, dass am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt, Ungeimpfte also nicht ihre Jobs verlieren; in der Frage der 24-Stunden-Betreuerinnen verweist er jedoch auf die Zuständigkeit des Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein. Im Umfeld des Grünen wird erklärt, dass einzelne Berufsgruppen nicht von der Impfpflicht ausgenommen werden können.
Ebenso wird bestätigt, dass Impfstoffe wie Sputnik oder Sinovac dabei nicht anerkannt sind. Nun scheinen zwar Überlegungen angestellt zu werden, wie man die Impfstoff-Liste per Verordnung ausweiten kann, zudem überweist der Bund den Ländern Geld für Ersatzbetreuung – eine klare Ansage aus dem Mückstein-Ressort, das übrigens auch für die Pflege zuständig ist, kam allerdings nicht dazu.
ÖVP-Klub: Nachimpfung in Österreich als Ausweg
Im Unterschied zum ÖVP-Parlamentsklub, der eine Herangehensweise empfiehlt: Eine Pflegerin, die etwa mit Sputnik geimpft ist, könne sich nach einem Antikörpertest eine hierzulande zugelassene Booster-Impfung holen – und gilt damit auch offiziell als immunisiert.
Die Caritas hofft indes, dass Pflegerinnen, die mit nicht anerkannten Stoffen geimpft worden sind, als genesen gelten, um Zeit zu gewinnen - und einen Pflege-Engpass zu vermeiden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.