Geändert wurde am Donnerstagabend im Nationalrat - neben dem Beschluss der allgemeinen Impfpflicht - auch das Covid-Maßnahmengesetz. Bezirksverwaltungsbehörden können nun Betriebe für maximal eine Woche schließen, wenn zuvor drei Verstöße gegen das Gesetz vorliegen.
Wenn ein Unternehmen drei Mal wegen derselben Nichteinhaltung der Maßnahmen - etwa eine Überschreitung einer Personenbeschränkung oder fehlende Kontrolle von Nachweisen - bestraft wurde, droht damit nun eine sofortige einwöchige Schließung per Bescheid.
Neu ist neben einer Anhebung der Höchststrafen auch, dass sowohl Arbeitsinspektorate als auch Gewerbebehörden sowie Aufsichtsorgane nach Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz zur Überprüfung von aktuellen Maßnahmen ermächtigt sind.
„Kontrolldruck erhöhen“
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betonte am Donnerstag, sich für Verschärfungen in diesem Bereich eingesetzt zu haben: „Jeder einzelne Betrieb, der gegen die Corona-Maßnahmen verstößt, muss bestraft werden.“ Mit den „härteren Strafen“ werde der Kontrolldruck erhöht.
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