„Es gehört gestraft“

Maßnahmengesetz geändert: Nun drohen Schließungen

Wirtschaft
20.01.2022 20:20

Geändert wurde am Donnerstagabend im Nationalrat - neben dem Beschluss der allgemeinen Impfpflicht - auch das Covid-Maßnahmengesetz. Bezirksverwaltungsbehörden können nun Betriebe für maximal eine Woche schließen, wenn zuvor drei Verstöße gegen das Gesetz vorliegen.

Wenn ein Unternehmen drei Mal wegen derselben Nichteinhaltung der Maßnahmen - etwa eine Überschreitung einer Personenbeschränkung oder fehlende Kontrolle von Nachweisen - bestraft wurde, droht damit nun eine sofortige einwöchige Schließung per Bescheid.

Neu ist neben einer Anhebung der Höchststrafen auch, dass sowohl Arbeitsinspektorate als auch Gewerbebehörden sowie Aufsichtsorgane nach Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz zur Überprüfung von aktuellen Maßnahmen ermächtigt sind.

(Bild: APA/HANS PUNZ)

„Kontrolldruck erhöhen“
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betonte am Donnerstag, sich für Verschärfungen in diesem Bereich eingesetzt zu haben: „Jeder einzelne Betrieb, der gegen die Corona-Maßnahmen verstößt, muss bestraft werden.“ Mit den „härteren Strafen“ werde der Kontrolldruck erhöht.

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