Langer Rechtsstreit

Yachtclub Breitenbrunn muss Seebadgelände räumen

Burgenland
18.01.2022 08:58

Im jahrelangen Gerichtsstreit zwischen dem Yachtclub Breitenbrunn (YCBB) und der Stiftung Esterházy haben die Segler nun das Nachsehen. Weil der Klub die hohen Sicherheitsleistungen im Zuge des Verfahrens nicht bezahlen kann, muss er nun das Gelände räumen.

Die juristische Auseinandersetzung um den beschaulichen Platz am Wasser geht schon rund drei Jahre. Seinen Anfang genommen hatte der Streit mit den Plänen von Esterházy das Seebad-Areal mit großem Aufwand zu modernisieren. Auf dem Gelände haben jedoch auch die Segler ihr Klubgelände, dem Yachtclub drohte in weiterer Folge die Räumung. Der Verein zog jedoch vor Gericht, sowohl gegen Esterházy als auch gegen die Gemeinde. Mit der hatte die Stiftung einen prätorischen Vergleich getroffen, der die Basis für die Exekution bildete.

Hunderttausende Euro an Kaution notwendig
Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen, mittlerweile beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof damit. Solange das Verfahren läuft, ist die Exekution aufgeschoben, jedoch musste der Club Sicherheitsleistungen erbringen. In der Vergangenheit waren es 241.500 Euro. Jetzt wurden die Segler ein weiteres Mal aufgefordert, diese Summe in kurzer Zeit zu zahlen. Laut Walter Bajons, Präsident des YCBB, sei allerdings damit zu rechnen, dass noch weitere 483.000 Euro dazukommen werden. „Das ist nicht leistbar“, so Bajons. Das Verfahren sei damit „auf der finanziellen Ebene“ erledigt worden. Die Mitglieder haben bereits begonnen, das Gelände zu räumen. Bis Ende des Monats soll alles abgeschlossen sein.

Verfahren gegen Gemeinde läuft noch
Nicht abgeschlossen ist jedoch ein weiteres Verfahren, das der YCBB gegen die Gemeinde führt. Dabei geht es um die Frage, ob Breitenbrunn haftet, wenn die Segler ihr Geländer verlieren. Sollte das Verfahren zugunsten des Yachtclubs ausgehen, könnten auf die Gemeinde hohe Schadensersatzansprüche zukommen. Ein weiterer Nebenschauplatz betrifft einen Rechtsvertreter von Esterházy. Laut Bajons habe dieser ihm gegenüber gemeint, dass „man beim Obersten Gerichtshof schon über den Yachtclub schmunzelt“ - und das zu einem Zeitpunkt, als der Akt dort noch nicht anhängig gewesen sei. Für den Club-Präsidenten stellt sich daher die Frage, ob es Vorinformationen gegeben hat. Er hat eine Beschwerde bei der Justizombudsstelle eingebracht. 

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