Hält Gesetz vor VfGH?

Nehammer zu Impfpflicht: „Kein Schnellschuss“

Politik
16.01.2022 22:09

Die Impfpflicht kommt, ab Anfang Februar wird jeder Haushalt informiert, ab 16. März wird kontrolliert. Nun wird noch mit Spannung das Urteil des Verfassungsgerichtshofs erwartet. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sagte dazu am Sonntagabend, die Impfpflicht sei „kein Schnellschuss“, man habe „nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet“.

Die Impfpflicht sei kein „Schnellschuss“, so Nehammer: „Wir machen die Impfpflicht nicht wegen einer Variante, sondern wegen des Coronavirus.“ Die Impfpflicht sei wichtig, weil die Impfung „schützt und nützt“. Auf die Einsprüche sei während der Evaluierungsphase bereits eingegangen worden, man habe mit SPÖ und NEOS „vertrauensvolle und konstruktive“ Diskussionen geführt. 

„Bedenken der Menschen ernst genommen“
Man habe außerdem die Bedenken der Menschen sehr ernst genommen, so Nehammer in der „ZiB 2“ des ORF. Daher habe man sich etwa auf eine Impfpflicht ab 18 und nicht schon ab 14 Jahren verständigt. Jetzt gehe es darum, die Impfquote weiter nach oben zu bringen: „Durch das Impfen können wir verhindern, dass unsere Freiheit weiter beschränkt wird.“

Zitat Icon

Durch das Impfen können wir verhindern, dass unsere Freiheit weiter beschränkt wird.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP)

Dass die Impfpflicht für alle und nicht nur für einzelne Berufsgruppen gilt, begründete Nehammer mit der Notwendigkeit einer „flächendeckenden Durchimpfungsrate“: „Andere Länder haben da andere Zugänge, wir haben uns hier aber mit den GECKO-Experten abgestimmt.“

Hält das Gesetz vor dem VfGH?
Dass das Impfpflicht-Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof besteht, könne man nicht garantieren: „Ich kann aber garantieren, dass alle, die daran beteiligt waren, nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet haben.“ Dass die Strafen vielleicht nicht hoch genug seien, kann Nehammer nicht nachvollziehen: „Diese Beträge sind für 90 Prozent der Österreicher schon ein deutliches Signal.“ 

Die Impfpflicht wird jedenfalls am Montagnachmittag im Gesundheitsausschuss des Nationalrats behandelt. Um 14 Uhr startet der Ausschuss mit einem öffentlichen Experten-Hearing. Am Abend wird dann der Ausschuss-Beschluss des Gesetzesentwurfes erwartet - mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen sowie jener der Oppositionsfraktionen SPÖ und Grünen, deren Abgeordneten das Vorhaben zum überwiegenden Teil mittragen.

Weiterhin 3G am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz wird weiterhin 3G gelten, hier gehe es um Verhältnismäßigkeiten, so Nehammer. Das sei auch nicht inkonsequent, man wolle so eine massive Beeinträchtigung der kritischen Infrastruktur verhindern. 

„Werde Kurz keine Ratschläge erteilen“
Zu den Turbulenzen rund um die Volkspartei und den Ex-Kanzler Sebastian Kurz gab sich Nehammer zurückhaltend. Er werde Kurz jedenfalls „keine Ratschläge“ erteilen, was eine mögliche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss angehe: „Das braucht er gar nicht, er kennt seine Verpflichtungen und wird sich richtig verhalten.“

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