Behörden machtlos?

Tierschützer kämpfen um Hündin in Zwingerhaltung

Tierecke
20.12.2021 12:45

Nicht irgendwo in Osteuropa, sondern mitten in der Steiermark muss eine 15jährige, kranke Hündin bei Wind und Wetter in einem Zwinger ausharren. Und das schon seit dem Welpenalter! Tierschützer versuchten bisher vergeblich, den Vierbeiner seinen Besitzern abzukaufen und an einen bereits gefundenen, neuen Platz zu vermitteln. Der Amtstierarzt hat die Haltung bereits überprüft, aber noch ist nichts passiert. 

Theoretisch entspricht der kleine Verschlag den gesetzlichen Mindestanforderungen: Der Zwinger neben einem schmucken Einfamilienhaus in einer kleinen Gemeinde unweit von Graz ist groß genug mit einem Unterstand, in dem eine wind- und wettergeschützte Hütte steht. Die dort untergebrachte Hündin wird gefüttert und bekommt Wasser zu trinken - auch wenn dieses bei kalter Witterung schnell einfriert. Im Gesetz steht aber auch, dass ein Hund mindestens zwei mal täglich Sozialkontakt mit Menschen haben und täglich Auslauf bekommen muss - und hier unterscheidet sich das Statement der Besitzer klar von jenem der Tierschützer, von denen die traurige Situation schon länger beobachtet wird.

Fakten

  • In Österreich ist eine dauernde Zwingerhaltung verboten.
  • In Zwingern gehaltenen Hunden ist mindestens ein Mal täglich Auslauf zu gewähren.
  • Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn das Tier aufgrund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist.
  • Allen Hunden unabhängig von der Haltung muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen ermöglicht werden.

Hündin hat sichtbar Schmerzen
Denn während die Halter Stein und Bein schwören, dass die Hündin nachts ins Haus darf und immer wieder aus dem Zwinger kommt, können die alarmierten Tierfreunde das nicht bestätigen. Der Verein „RespekTiere“ fand den Hund mehrfach auch bei Minusgraden nachts in der kargen Behausung vor, teilweise sollen sich die Exkremente regelrecht gestapelt haben. Einmal war fast der ganze Unterschlupf voller Schnee, nur ein kleiner trockener Fleck blieb übrig. Die Hündin scheint ihre Hundehütte aber zu meiden, schläft lieber daneben. Und: Das Tier ist nicht gesund, hat Schmerzen beim Aufstehen und Gehen. Die Tierschützer vermuten eine Arthrose.

Der Amtstierarzt war bereits vor Ort, aber natürlich lassen sich die Angaben der Besitzer über die angeblichen regelmäßigen Spaziergänge nicht so einfach widerlegen. Da auf dem Papier steht, dass nur gesunde Hunde dauerhaft draußen gehalten werden dürfen, könnte dies eventuell der Ausweg sein. Nun muss aber erst geprüft werden, ob eine Arthrose das Tier „krank genug“ macht. Unglaublich, dass hier eine Schwäche im Tierschutzgesetz so ausgenutzt wird, denn kein Hund sollte so gehalten werden dürfen! „In einem solchen Falle siegt ganz schnell der Paragraph gegen das Herz, die Wahrscheinlich gegen die Realität. Besonders im Veterinäramtswesen gilt meist die Devise: im Zweifel für die Tierhalter“, so der Verein „RespekTiere“ auf seiner Webseite.

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