Kosten nicht rechtens

Erstes Urteil gegen Park-Abzocke bei Besitzstörung

Motor
15.12.2021 10:47

Es ist eine bekannte Situation für manche Autofahrer: Ein kurzes Parken auf einem fremden Grundstück führt in Folge zu einem Anwaltsschreiben, mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zwischen 300 und 450 Euro zu bezahlen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nun ein erstmaliges Urteil über die Höhe solcher Kosten erwirkt. Das Landesgerichts für Zivilrechtssachen (ZRS) Wien deckelte Anwaltskosten für Aufforderungsschreiben bei knapp 70 Euro.

(Bild: kmm)

Besitzschutz sei ein wichtiges Rechtsinstitut in der Rechtsordnung und diene dazu, „Störungshandlungen“ abzustellen. Für manche Unternehmen wurde das Geschäft mit dem Besitzschutz jedoch zur lukrativen Einnahmequelle, kritisierte der VKI. 

Ein seit Jahren drängendes Problem, sagt der ÖAMTC, der nach eigenen Angaben Hunderte Anfragen von Mitgliedern bekommt: „Stellt man sein Fahrzeug auch nur kurz auf einem fremden Grundstück ab - in manchen Fällen reicht es sogar, nur dort zu wenden - erhält man Tage oder Wochen später ein anwaltliches Schreiben mit der Androhung einer Besitzstörungsklage“, so der Klub. „Oft passiert die ‘Störungshandlung‘ sogar unwissentlich, beispielsweise an aufgelassenen Supermarkt-Parkplätzen oder Grundstücken, die überhaupt nicht abgesperrt oder durch Beschilderung als Privatbesitz erkennbar sind“, so Jurist Martin Hoffer.

Nun hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) in Wien in zweiter Instanz ein inzwischen rechtskräftiges Urteil gefällt: Die Kosten für das anwaltliche Aufforderungsschreiben werden gedeckelt. Im konkreten Fall hat der Verein für Konsumenteninformation eine Autofahrerin, die 399 Euro hätte zahlen müssen, bei der gerichtlichen Klärung unterstützt. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass der Prozessgegner, ein Abschleppunternehmen, eine konkrete, durch die Besitzstörung verursachte Schadenssumme hätte nennen und begründen müssen.

„Das war freilich nicht möglich“, hält Hoffer fest. Daher wurde der Betrag, den die Konsumentin zu zahlen hatte, vom Gericht auf knapp 70 Euro, was den Kosten für das Anwaltsschreiben inklusive Steuern und Kosten für die Lenkererhebung entspricht, reduziert.„

Der ÖAMTC begrüßt dieses Urteil, das als Präzedenz für ähnliche Fälle gilt, ausdrücklich. „Natürlich kommt es immer noch auf den Einzelfall an. Wer mit einer entsprechenden Forderung konfrontiert ist, sollte sich daher so rasch wie möglich rechtlich beraten lassen. “Man sollte jedoch grundsätzlich nicht dem Irrglauben unterliegen, dass es keine Besitzstörung sei, wenn man ‘nur kurz‘ stehen bleibt - die Anwaltskosten fallen in der Regel trotz Deckelung an."

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(Bild: kmm)



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