Die Maske wird den Salzburgern auch weiterhin ein treuer Wegbegleiter bleiben. So herrscht nach dem Lockdown-Ende für Geimpfte in allen geschlossenen Räumen FFP2-Maskenpflicht. Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown aufrecht. Das ist leicht verständlich, dann wird es aber schon kompliziert. Kulturbetriebe dürfen mit begrenzten Sitzplätzen schon am Sonntag öffnen, ebenso der Sportbetrieb. Der Handel und Dienstleister wie Friseure folgen am Montag. Gastronomie und Hotellerie müssen bis Freitag warten.
Dort gilt ebenfalls die FFP2-Maskenpflicht und eine Sperrstunde um 23 Uhr. Für alle genannten Bereiche gilt die 2-G-Regel, also in den vergangenen sechs Monaten genesen oder geimpft. Nachtgastro und Après-Ski bleiben geschlossen, Barbetrieb und Stehgastro gibt es vorerst nicht. Öffnen dürfen auch die Christkindlmärkte wieder, in Salzburg aber wohl erst ab Freitag. Laut Gesundheitsministerium gibt es eine Obergrenze von 300 Besuchern gleichzeitig. Kleinere Brauchtumsveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 50 Personen mit 2G ohne Anmeldung bei der Behörde möglich. Auf die Verordnung mit den Details heißt es aber noch warten.
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