Ausbau gefordert

Gewerkschaft: Testangebot für Arbeit „ein Witz“

Politik
09.11.2021 16:28

Seit Anfang November gilt eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Bis 15. November gibt es eine Übergangsfrist, während der Arbeitnehmer, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen können. Bei der Gewerkschaft laufen aber bereits jetzt die Telefone heiß. Die Testinfrastruktur in manchen Bundesländern sei noch immer „ein schlechter Witz“, beklagt die Gewerkschaft GPA.

„Bei uns melden sich Hunderte Mitglieder, sowohl geimpft als auch ungeimpft, die berichten, dass die Teststationen völlig überlastet sind und ein ausreichendes Testen für 3G am Arbeitsplatz fast unmöglich ist“, sagte GPA-Chefin Barbara Teiber am Dienstag. Die Gewerkschafterin fordert, dass das Gurgeltest-Angebot österreichweit gratis in den Supermärkten ausgebaut wird. „Wenn die Regierung 3G am Arbeitsplatz festlegt, dann muss sie auch das Testen ermöglichen, nicht die Arbeit verunmöglichen.“ Ein sofortiger flächendeckender Ausbau der Testinfrastruktur sei nötig.

AK OÖ: „Situation nicht mehr überblickbar“
Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich beklagte sich darüber, dass die Situation für die Mitglieder „nicht mehr überblickbar“ sei. Denn durch die jüngste Änderung der Rechtslage mit 8. November, die teils verschärfte Regeln am Arbeitsplatz gebracht habe, seien Nachweise „von einem auf den anderen Tag nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt“ gültig. So gebe es beispielsweise in Oberösterreich Vorgaben des Bundes als auch des Landes. Die Beschäftigten hätten ein Recht auf verständliche und klare Regeln im Umgang mit Corona-Schutzmaßnahmen, so die AK OÖ in einer Aussendung.

Es sei inakzeptabel, dass Bundes- oder Landesregierung alltagstaugliche Testmöglichkeiten (Wohnzimmertests oder Antikörpernachweise) nicht mehr anerkennen würden, ohne gleichzeitig ein flächendeckendes PCR-Testangebot sicherzustellen, das garantiere, dass man den geforderten Nachweis auch fristgerecht vorlegen kann.

Kein Arbeitslosengeld ohne 3G-Nachweis
Beim Arbeitsmarktservice gelten übrigens „dieselben Regelungen wie am Arbeitsplatz“, stellte Arbeitsminister Martin Kocher am Montag fest. Jene Arbeitssuchenden, die sich weigerten, einen 3G-Nachweis zu erbringen, könnten nicht vermittelt werden und könnten daher auch kein Arbeitslosengeld erhalten, so Kocher. Erneut betonte das Ministerium zudem, dass Stellen, für die ein Impfnachweis verlangt wird, nicht automatisch als unzumutbar gelten: „Verlangt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Impfung, so müssen sich auch ungeimpfte arbeitslose Personen bewerben.“

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