„Ansatz ist absurd“

Wehe, wenn die Gegner des Fahrverbotes Recht haben

Tirol
31.10.2021 16:15

Am Sonntag, dem 31. Oktober, endet das Fahrverbot für „laute“ Motorräder im Tiroler Außerfern und über das Hahntennjoch. Die einen sagen, alles ist gut, was die Anzahl der Biker bremst, die anderen sehen einen völlig absurden Ansatz. Doch wehe, die „anderen“ haben Recht! Eine buchstäblich verfahrene Situation.

Nun dürfen sich wieder ausnahmslos alle Motorräder in die abenteuerlichen Kurven der Außerferner Bikerroute inklusive der Hahntennjochstraße legen, wiewohl sich dies frostbedingt von selbst erledigt. Das Fahrverbot für „laute Motorräder“, also jene über 95 Dezibel (dB) Standgeräusch, endet mit dem Sonntag. Nicht in Grenzen hält sich allerdings nach wie vor die Kritik an der vom Land Tirol bereits das zweite Jahr verordneten Restriktion. Erneut versuchen die Biker-Lobbies, die Absurdität dieser Maßnahme aufzuzeigen.

Beweis des Absurden?
Die „Arge 2Rad“ etwa, der Dachverband der österreichischen Zweiradimporteure und -industrie, versucht erneut, den Beweis anzutreten. Sie habe den ultimativen Nachweis dafür, dass der Kern der Tiroler Verordnung ein völlig falscher Ansatz ist. Diese stützt sich auf das im Zulassungsschein eingetragene Standgeräusch (Nahfeldpegel) des Motorrades. Ist dieses höher als 95 dB, muss der Biker auf das Kurvenvergnügen auf fünf Strecken verzichten.

Im Hintergrund steht die Annahme, dass ein Motorrad, das im Stand „laut“ ist, auch während der Fahrt „laut“, ja noch lauter ist. Genau das bestreiten die Fachleute der Biker-Community und sie könnten es auch beweisen, wie sie behaupten.

EU-Zulassung nur bis 77 dB
Ferdinand O. Fischer, Sprecher des 2Radhandels: „Das eingetragene Standgeräusch hat nur einen Zweck, nämlich durch eine Vor-Ort-Messung festzustellen, ob ein Auspuff manipuliert wurde oder nicht.“ Tatsache sei, dass bei nahezu allen Bikes das Fahrgeräusch leiser ist als das Standgeräusch.

Karin Munk, Präsidentin der Arge 2Rad, ergänzt: „Durch die EU-Verordnung 168/2013 ist der Pegel während der Fahrt ohnehin auf 77 dB limitiert, lautere bekommen gar keine Zulassung in der EU.“ Für den Laien völlig neue Aspekte, die tatsächlich an der Sinnhaftigkeit des Verbotes zweifeln lassen - wenn sie so stimmen.

Was gemessen wird
Eine Kernfrage dabei ist, was wird denn wie von wem gemessen? „Die Messmethode der Geräuschpegel für die Zulassung in der EU ist standardisiert in der Verordnung R41 der Unece, also der Wirtschaftskommission der UN und exakt bis ins letzte Detail reglementiert“, sagt Karl-Maria Grugl, Chairman der Noisegroup der EU-Importeure. Demnach wird das Standgeräusch nicht bei „Standgas“ gemessen, sondern bei 50 bzw. 75 Prozent der Nenndrehzahl (ist höchste Leistung).

Bei der Messung des Fahrgeräusches sind unzählige Kriterien wie Asphalt, Schallreflektoren im Umfeld, Temperatur oder Abstand der Mikrofone definiert. Auch das Procedere der zu messenden Fahrten (beschleunigte Vorbeifahrt und Konstantfahrt). Eine Manipulation sei also völlig unmöglich.

Stopp auch für „leise“ Bikes
„Diese Daten werden dann im Rahmen der europäischen Typisierung in eine Typisierungsdatenbank eingetragen, auf die die Zulassungsbehörde Zugriff hat“, erklärt Roland Berger, Typisierungsverantwortlicher von Honda Austria, „die Daten stehen auch im CoC-Papier, also dem ehemaligen Typenschein.“ Hier sei auch - im Gegensatz zum Zulassungsschein - das Fahrgeräusch eingetragen. Sonst würde ja das Bike in der EU keine Zulassung bekommen.

So weist keines der 18 Motorräder namhafter Hersteller in der Datentabelle, die der „Krone“ übermittelt wurde, ein Fahrgeräusch von über 77 dB auf. Die Hälfte weist allerdings ein Standgeräusch von mehr als 95 dB auf und gehört daher zu den verbotenen. Geräusche wird das Verbot spätestens im Juni 2022 erneut erzeugen, die Fronten scheinen einzementiert. Vielleicht aber wird der Verfassungsgerichtshof bis dorthin ein Machtwort gesprochen haben, es ist eine Klage anhängig.

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