Wer an Corona erkrankt war und dies nun über sechs Monate (180 Tage) ab Feststellung der Infektion hinter sich hat, braucht für die Erfüllung der 3G-Regel am Arbeitsplatz eine negative Testung, eine Impfung oder eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper. „Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3G-Nachweis vor“, so das Gesundheitsministerium am Donnerstag.
Ob dies der Arbeitgeber kontrollieren muss, ließ das Ministerium auf APA-Anfrage offen. Für die Einhaltung sind „beide Seiten“ verantwortlich. Wer keinen gültigen 3G-Nachweis hat, darf die Firma nicht betreten, heißt es in einer Infobroschüre des Ministeriums.
Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz gilt ab dem 1. November. Die Verordnung dazu hatte das Gesundheitsministerium am Montagabend vorgelegt. Daraus ging hervor, dass Après-Ski nur noch mit 2,5G - also geimpft, genesen oder PCR-getestet - möglich ist.
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