Wichtige Information

3G-Nachweis für Genesene nach 180 Tagen ungültig

Österreich
28.10.2021 12:01
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wer an Corona erkrankt war und dies nun über sechs Monate (180 Tage) ab Feststellung der Infektion hinter sich hat, braucht für die Erfüllung der 3G-Regel am Arbeitsplatz eine negative Testung, eine Impfung oder eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper. „Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3G-Nachweis vor“, so das Gesundheitsministerium am Donnerstag.

Ob dies der Arbeitgeber kontrollieren muss, ließ das Ministerium auf APA-Anfrage offen. Für die Einhaltung sind „beide Seiten“ verantwortlich. Wer keinen gültigen 3G-Nachweis hat, darf die Firma nicht betreten, heißt es in einer Infobroschüre des Ministeriums.

Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz gilt ab dem 1. November. Die Verordnung dazu hatte das Gesundheitsministerium am Montagabend vorgelegt. Daraus ging hervor, dass Après-Ski nur noch mit 2,5G - also geimpft, genesen oder PCR-getestet - möglich ist.

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