Beispielloser Vorgang

Zeman amtsunfähig: Entzug der Befugnisse gestartet

Ausland
19.10.2021 14:16

Es ist ein beispielloser Vorgang, der in unserem Nachbarland Tschechien eingeleitet wurde: Nachdem der schwer erkrankte Präsident Milos Zeman von seinen Ärzten für amtsunfähig erklärt wurde, werden nun die Weichen für eine vorübergehende Übertragung der Vollmachten an den Chef des Abgeordnetenhauses und den Premier gestellt. Am Dienstag kam der Verfassungsausschuss des Senats zum Entschluss, dass die Bedingungen für die Aktivierung des betreffenden Verfassungsartikels 66 „erfüllt sind“.

„Sein Gesundheitszustand erlaubt es dem Staatspräsidenten nicht, sein Amt auszuüben, und die Prognose ist so, dass er nicht einmal in einigen Wochen zur Amtsausübung zurückkehren kann“, sagte der Senator Zdenek Hraba nach der Sitzung. Der Ausschuss ging von den Informationen der Ärzte vom Montag aus, wonach Zeman zurzeit amtsunfähig sei und die langfristige Prognose bezüglich seines Gesundheitszustandes „äußerst unsicher“ sei.

Zeman-kritische Opposition bei Wahl gestärkt
Der Übertragung der Vollmachten müssen beide Parlamentskammern zustimmen. Vieles deutet darauf hin, dass der Senat dies Anfang November tun könnte. Nach der konstituierenden Sitzung des Abgeordnetenhauses, das aus den jüngst abgehaltenen Parlamentswahlen hervorging, könnte das auch das Unterhaus machen. Im jetzigen Senat sowie dem künftigen Abgeordnetenhaus haben die derzeitigen Oppositionsparteien die Mehrheit, die Zeman kritisch gegenüberstehen.

Regierungsgespräche laufen vorerst ohne Präsident
Auf die gegenwärtigen Verhandlungen über die künftige Regierung hat die Hospitalisierung Zemans zunächst keine direkte Auswirkung. Die zwei siegreichen liberal-konservativen Wahlbündnisse, die 108 Stimmen in dem 200-köpfigen Abgeordnetenhaus haben werden, beraten sich schon untereinander. Dazu brauchen sie offiziell keinen Auftrag des Staatschefs.

Abgewählter Babis will „keine Probleme“ machen
Die Rolle des Staatspräsidenten wird erst dann zentral, wenn die bisherige Regierung von Premier Andrej Babis nach der konstituierenden Sitzung des Unterhauses zurücktritt. Der Staatschef muss den Rückzug annehmen und den neuen Premier und seine Minister angeloben. Diese Vollmacht würde im Fall der Aktivierung von Artikel 66 an den Chef des Abgeordnetenhauses gehen. Babis erklärte unterdessen, seine Bewegung ANO sei bereit für die Opposition und werde „keine Probleme“ bei der Machtübergabe machen.

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