Prozess in Salzburg

Skistock-Attacke im Rausch war kein Mordversuch

Salzburg
16.09.2021 21:36

„Ich schäme mich, dass ich hier sitze“, sagt der breit gebaute deutsche Fitness-Unternehmer (46). Sonst meint er: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Auch nicht, dass er im März 2019 beim Ski-Urlaub in Flachau auf fünf Männer eindrosch. Einen attackierte er brutal, stach mit Skistöcken auf dessen Kopf ein. Nun stand er wegen Mordversuchs vor Gericht.

Von einem „gezielten Einstechen mit Skistöcken“ spricht der Ankläger im Salzburger Landesgericht, wirft dem Deutschen vor, den Tod des Kontrahenten in Kauf genommen zu haben. Der Selbstständige aber sagt nur: „Ich kann es nicht verstehen.“ Er will oder kann sich einfach nicht erinnern. Auch nicht an die Skistöcke. Nur an den Jagatee, von dem er bei den Après-Ski-Hütten sechs getrunken haben will - obwohl er sonst nie etwas trinke. Und er schwafelt von „Gedächtnislücken“.

„Das spricht eher für das Verdrängen als für Ihren Zustand“, meinte die Richterin und spannte verbal die Kopfschrauben an: Ohne Verletzungsvorsatz bleibe nur Mord oder Freispruch. Von da an hält er es aber für möglich, dass er die fünf Männer - darunter drei Polizisten, die auf einem Ski-Ausflug waren - attackiert und verletzt habe. „Grundlos“ und „aus dem Nichts“, wie ein Zeuge erwähnte.

Sachverständiger stellte rund zwei Promille fest
Der Vorwurf des Mordversuches sei „völlig lebensfremd“, sagte Verteidiger Markus Kobler und meinte, es gebe auch Widersprüche im Akt. „Der Angeklagte kann sich an die Vorkommnisse nicht mehr erinnern. Er war aber von Anfang an tatsachengeständig. Er hat den Fehler gemacht, dass er zu viel Alkohol konsumiert und die Wirkung unterschätzt hat. Er ist tief betroffen von diesen Vorfällen und bedauert das zutiefst. Er war sturzbetrunken.“ Der Sachverständige habe einen Alkoholisierungsgrad von rund zwei Promille festgestellt. Der Verteidiger betonte weiters, der Angeklagte habe aus der Haft an vier Opfer ein Entschuldigungsschreiben geschickt und insgesamt rund 15.000 Euro an Wiedergutmachungskosten gezahlt.

Die Geschworenen am Landesgericht Salzburg sprachen den Angeklagten einmal wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einmal wegen vollendeter schwerer Körperverletzung und dreimal wegen Körperverletzung für schuldig. 18 Monate bedingte Haft lautete das Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist.

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