Sperre angedroht

Aufregung um „Messe-Verbot“ für Geistlichen

Burgenland
11.09.2021 06:23

Hoch gehen zurzeit die Wogen in den Pfarren des Bezirks Oberpullendorf. Grund dafür ist eine Auseinandersetzung um eine Festmesse für den Geistlichen Anton Kolic. Im Zuge des Streits soll dem Pfarrer sogar mit einem „Messe-Verbot“ gedroht worden sein. Dieser will den Gottesdienst aber dennoch durchziehen.

50 Jahre als Seelsorger im Burgenland feiert Anton Kolic im heurigen Jahr. Das Jubiläum hat sich der Priester in Ruhestand aber anders vorgestellt: Statt einer Messe mit ehemaligen Schülern gibt es jetzt einen „privaten“ Gottesdienst und Debatten. Ausgangspunkt ist ein Ansuchen von Kolic, eine Festmesse zu seinem Jubiläum in der Kirche von Großwarasdorf abhalten zu dürfen. Dazu ist die Erlaubnis des dortigen Pfarrers notwendig. In dem Ansuchen setzte Kolic eine Frist für die Rückmeldung. Doch die Antwort blieb aus, für den Geistlichen ein Zeichen der Nichtgenehmigung.

Gottesdienst jetzt „Privatveranstaltung“
Seither wird um die Abhaltung der Messe gerungen. Um den Gottesdienst trotzdem feiern zu können, soll dieser am Sonntag ab 9 Uhr im Park vor der KUGA stattfinden - und zwar als „Privatveranstaltung“. „Es ist eine angemeldete Veranstaltung mit Corona-Konzept“, sagt Josko Linzer, Sprecher des Organisationskomitees. Er ist der Meinung, dass Kolic Steine in den Weg gelegt würden. Kolic habe jetzt sogar einen Anruf erhalten, in dem ihm gedroht worden sei, er werde in der ganzen Diözese keine Heilige Messe mehr halten dürfen, sollte die Feier am Sonntag stattfinden. „Wunderlich, dass es ärger nicht mehr geht und eine Frechheit“, sagt Linzer. Der zuständige Pfarrmoderator und dessen Vorgesetzter würden sich „wie Götter“ verhalten. Sie sollten sich daran erinnern, dass sie nur Gast in den Pfarren seien.

Dienstrechtliche Konsequenzen
Seitens der Diözese wird erklärt, dass das Ansuchen von Kolic „aufgrund des ultimativen Charakters des Schreibens“ nicht beantwortet worden sei: „Dem Pfarrseelsorger wurde nämlich eine kurze Frist gesetzt, binnen der er zustimmen hätte sollen.“ Die Diözese weist darauf hin, dass dienstrechtliche Konsequenzen erwägt werden können, wenn ein Gastpriester ohne Erlaubnis tätig wird. Auch sei eine Eucharistiefeier nie eine reine Privatveranstaltung. Jeder Teilnehmer müsse sich also fragen, ob mit der Feier etwas anderes als die Einheit (der Christen) zum Ausdruck gebracht werden soll. 

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