Regierung einig

Anti-Terror-Paket: Fußfessel, Imame-Register & Co.

Politik
07.05.2021 15:01

Die Regierung hat sich auf das als Reaktion auf den Anschlag in der Wiener Innenstadt konzipierte Anti-Terror-Paket verständigt. Es wird - wie erwartet - einen eigenen Straftatbestand für religiös motivierten Extremismus geben. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, einschlägig verurteilte Täter während der Bewährung per Fußfessel zu überwachen.

Gegenüber der Begutachtung wurden keine größeren Änderungen mehr vorgenommen. Der Fußfessel-Passus wurde allerdings insofern abgeschwächt, als die Strafe 18 Monate übersteigen muss. Zudem muss der Richter bestimmte Orte vorgeben, an denen sich der bedingt Entlassene nicht aufhalten darf, beispielsweise Moscheen, wo eine Radikalisierung stattgefunden hat. Hier lehnt man sich an den Regelungen für Sexualstraftäter an, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Freitagnachmittag bei der Präsentation der Pläne erläuterte.

Besonderes Augenmerk wurde auf die Ausweitung von Fallkonferenzen gelegt. So hat das Gericht bei der Entscheidung über die bedingte Entlassung die Sicherheitsbehörden und die Koordinationsstelle Extremismusprävention einzubinden. Diese können auch nach der Entlassung zusammentreten. Dazu kommt die Entlassungskonferenz zur Vorbereitung der bedingten Entlassung, die es aktuell nur bei Jugendlichen gibt.

Extremismus-Regelung zielt nicht auf bestimmte Religion
Was den in der Begutachtung stark vor allem als unnötig kritisierten neuen Straftatbestand - jenen gegen religiös motivierten Extremismus - angeht, wird in den Erläuterungen nachgeschärft. Hier wird explizit klargestellt, dass sich diese Regelung nicht gegen eine bestimmte Religion richte, wie Zadic betonte. Dass der Straftatbestand überhaupt kommt, begründete die Justizministerin damit, dass keine Lücke entstehen solle. Dieser richte sich an Fälle, wo jener Passus, wo es um staatsfeindliche Verbindungen gehe, möglicherweise nicht greife.

Imame-Verzeichnis kommt
Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) betonte ebenfalls, dass sich das Gesetzespaket nicht gegen Muslime richte. Es gehe vielmehr um die Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus. Ihr Teil des Pakets enthält etwa das ebenfalls nicht unumstrittene Imame-Verzeichnis.

Von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wird beispielsweise eine Verschärfung im Symbolegesetz eingebracht. Demnach wird auch der politische Bereich der Hisbollah erfasst und es wird weiter gegen die Identitären vorgegangen. Weiters verboten werden die Symbole von „Die Österreicher“, Hizb ut-Tahrir, Kaukasus-Emirat und Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front sowie von Organisationen, die diesen Gruppen zuzuordnen sind. Damit würden die Verfolgungsmöglichkeiten für die Polizei erweitert, wie Nehammer betonte.

Kommt Verschärfung des Waffenrechts?
Erst in Begutachtung geht indes eine Verschärfung des Waffenrechts. Wegen terroristischer Delikte Verurteilte erhalten ein lebenslanges Waffenverbot. Zudem wird demnächst das Vereinsrecht überarbeitet. Ziel ist eine Trennung des Wesens eines Vereins und der Tätigkeit einer Religionsgemeinschaft. Aufgewendet wird auch mehr Geld zur Terrorbekämpfung. Insgesamt werden Polizei und Sicherheitsbehörden mit zusätzlich 125 Millionen Euro für den Kampf gegen Terrorismus ausgestattet.

Eingebracht wird das Gesetzeswerk wohl schon kommende Woche im Nationalrat. Ein Beschluss ist noch vor dem Sommer angepeilt.

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