Ein 39-jähriger Leasingarbeiter ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung sowie 1920 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Der Alkoholisierte war trotz Absonderungsbescheid im Zug unterwegs und verschwieg Rettungskräften auch auf Nachfrage seine Corona-Infektion. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 39-jährige Handwerker wusste im Dezember vergangenen Jahres, dass er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Er hatte einen Absonderungsbescheid bekommen und sollte in Quarantäne bleiben. Doch nach einigem Alkoholkonsum verließ er seine Wohnung und fuhr mit dem Zug nach Bregenz, um jemanden zu besuchen.
Mann brach im Zug zusammen
Unabhängig von seiner Infektion machte dem Mann ein Rückenproblem zu schaffen. Ein gebrochener Wirbel sorgte während der Zugfahrt plötzlich für so starke Schmerzen, dass der Mann zusammenbrach. Der Notarzt wurde gerufen. Der Patient wurde mehrfach auf eine allfällige Corona-Infektion angesprochen, verschwieg diese aber. Das medizinische Personal glaubte ihm und trug deshalb nur die Standardschutzausrüstung. Der 39-Jährige nahm auch mehrfach seine Schutzmaske ab.
Das war sehr sorglos von Ihnen, Sie haben das medizinische Personal vorsätzlich gefährdet.
Richter Georg Furtschegger
Vorsätzliche Gefährdung
„Das war sehr sorglos von Ihnen, Sie haben das medizinische Personal vorsätzlich gefährdet“, so Richter Georg Furtschegger in der Gerichtsverhandlung. Der 16-fach vorbestrafte Angeklagte entschuldigte sich und sah vor Gericht die Ursache für sein Fehlverhalten im übermäßigen Alkoholgenuss. Er akzeptierte das Urteil, es ist dennoch nicht rechtskräftig.
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