Der Richter kennt die Angeklagte. Er hat sie bereits einmal verurteilt. Jetzt sitzt die mehrfach Vorbestrafte wieder im Landesgericht Salzburg. Wieder wegen Betrugs. Sie zahlte keine Miete. Und gab sich als Schwerkranke aus, um ein Darlehen zu ergattern. Nach einem Geständnis bekommt sie noch eine „letzte Chance“. Urteil: 1 Jahr unbedingte Haft, rechtskräftig.
Gleich zehn Eintragungen hat die kräftige Frau, eine Lungauerin (47), in ihrem Vorstrafenregister. Sie sitzt sogar wegen unterbliebener Unterhaltszahlungen in Strafhaft. Nun aber geht es um den Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs: Einerseits hat die Angeklagte laut Staatsanwältin Olivia Berger keine Miete bezahlt, andererseits hat sie sich 16.400 Euro als Darlehen ausgeliehen – dazu hat sie sogar eine lebensgefährliche Erkrankung vorgetäuscht. „Meine Mandantin will reinen Tisch machen“, so der Verteidiger.
Angeklagte nimmt Urteil dankend an
Die Angeklagte stimmt zu. Doch wie soll es weitergehen, will Richter Peter Egger wissen: „Es ist schwierig als Pflegerin trotz Vorstrafen einen Job zu bekommen. Aber ich möchte einen kompletten Neuanfang“, verspricht die Angeklagte. Der Richter ist skeptisch, spricht von einem „extrem raschen Rückfall“ und betont: „Bewährungen gibt es bei Ihnen nicht mehr, nur mehr unbedingte Strafen.“ Ein Jahr Freiheitsstrafe bei einer Strafdrohung bis zu drei Jahren, verkündet Egger und spricht ganz klar von einer „letzten Chance“. Die Frau zeigt sich dankbar und nimmt das Urteil an - daher ist es bereits rechtskräftig.
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