28.04.2021 23:00 |

17-Jähriger verurteilt

Suchtgift per Luftballon ins Gefängnis geschleust

Der Angeklagte ist erst 17, saß aber schon zweimal im Gefängnis. Ein dritter Aufenthalt steht ihm jetzt bevor, nachdem er im November gleich zweimal eine Suchtgift-Luftpost über der Justizanstalt Puch in Salzburg abgeworfen hat. „Ich wollte meine Leute nicht hängen lassen, es tut mir leid.“ Die Entschuldigung half nicht - zwei Monate Haft.

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„Das machen alle“, plauderte der bereits vierfach Vorbestrafte im Landesgericht Salzburg. Im Sommer habe er mit einem Mithäftling ausgemacht, Suchtgift per Luftballon in die Justizanstalt zu schleusen. Im Herbst tat er es auch: Zuerst am 3. und dann auch noch am 11. November. In beiden Fällen bekamen Justizwachebeamten das mit Steinen und Mehl beschwerte Drogen-Paket in die Hände - Inhalt: 60 Gramm Cannabis, portioniert und mit bestimmten Buchstaben gekennzeichnet.

Doch ein drittes Drogen-Paket, verpackt in einem Hundekot-Sackerl, will er trotz des Vorwurfs der Staatsanwaltschaft nicht über die Gefängnismauern geworfen haben. Und er will auch nichts mit den fragwürdigen Drogen-Lieferungen verdient haben.

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Da habe ich Ihnen Strafaufschub gegeben, und dann machen Sie so etwas?

Richterin Christina Bayrhammer

Richterin Christina Bayrhammer glaubt dem Jugendlichen, der erst im August 2020 vor ihr saß. „Da habe ich Ihnen Strafaufschub gegeben, und dann machen Sie so etwas?“ Zu viele Chancen hatte er schon, deshalb unbedingte Haft - zwei Monate. Plus drei weitere, weil die Richterin den Strafaufschub streicht. Er nahm das nicht rechtskräftige Urteil an.

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