Keine Verfehlungen

„Impf-Drängeln“: Strafrecht lässt Ortschef in Ruhe

Oberösterreich
10.03.2021 08:00

34 Personen waren am 5. Jänner im Altenheim Eberschwang in Oberösterreich gegen Corona geimpft worden. Dass nur elf Bewohner, jedoch der Bürgermeister, seine beiden Vize und sechs Helferinnen eines Hausarztes den Piks bekamen, sorgte für Empörung. Die Ermittlungen sind nun beendet, strafrechtlich gabs keine Verfehlung.

„Ich bin damals gefragt worden, ob ich geimpft werden will, und hab mich darauf verlassen, dass alles rechtens ist. Gott sei Dank ist das im LKA-Abschlussbericht so bestätigt worden“, sagt Josef Bleckenwegner (56), SP-Ortschef von Eberschwang, der in den vergangenen Wochen dafür öffentlich heftig kritisiert worden war. Bezeichnungen wie „Impf-Vordrängler“ waren noch die harmlosesten. Die Staatsanwaltschaft Ried leitete gegen Bleckenwegner ein Verfahren wegen des „Verdachts der Anstiftung zum Amtsmissbrauch“ ein.

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Ich freue mich über das entlastende Ergebnis des Abschlussberichts und hoffe sehr, dass die juristische Aufarbeitung damit auch endgültig abgeschlossen ist.

Bürgermeister Josef Bleckenwegner

370 Seiten langer LKA-Abschlussbericht
„Es gibt WhatsApp-Nachrichten, die belegen, dass er nie darauf gedrängt hat, geimpft zu werden“, betont sein Anwalt Peter Vogl. Er vertritt auch den wegen „Verdachts des Amtsmissbrauchs“ ins Visier geratenen Pflegedienstleiter des Altenheims, der damals Impfverantwortlicher war. Im 370 Seiten starken LKA-Abschlussbericht wurden weder den beiden noch der Heimleiterin, den zwei Vize-Ortschefs und den sechs Ordinationshelferinnen strafrechtliche Verstöße nachgewiesen.

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Die rechtlichen Vorgaben seitens des Gesundheitsministeriums waren im Jänner noch so weich formuliert, dass Gummi im Vergleich dazu ein harter Stoff ist.

Rechtsanwalt Peter Vogl aus Ried/I.

„Wurde niemand angestiftet“
„Erstens handelte es sich um keine Hoheitsverwaltung, zweitens war alles rechtens und drittens wurde niemand angestiftet“, betont Anwalt Vogl. Laut LKA-Abschlussbericht hielten sich die Verantwortlichen bei der Erstellung der Impfliste an Hinweise, Empfehlungen und Informationen des Landes und des Gesundheitsministeriums: Diese „ausgesprochen undifferenzierten Vorgaben“ führten zur Auswahl der Personen. Empfohlen wurde etwa, bei übrig gebliebenen Dosen „Angehörige bzw. andere Personen im Kontext des Heimes zu kontaktieren, ob sie sich impfen lassen würden“.

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