IT-Riesen im Visier

Neues Mediengesetz in Australien ist beschlossen

Digital
25.02.2021 09:58

Als erstes Land weltweit hat Australien ein Digitalmedien-Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, Internetriesen wie Google und Facebook dazu zu verpflichten, lokale Medienunternehmen zu bezahlen, wenn sie deren Inhalte verbreiten. Das Gesetz werde gewährleisten, dass Nachrichtenmedien für Inhalte „fair“ entlohnt werden, sagte der australische Schatzkanzler Josh Frydenberg.

Im Vorfeld hatte das Gesetzesvorhaben zu einem Streit zwischen der Regierung und Facebook geführt. Das Unternehmen hatte vor einer Woche Nachrichtenseiten auf seiner Plattform für australische Nutzer gesperrt, um sich den Plänen der Regierung zu widersetzen. Nach tagelangen Verhandlungen mit Facebook erklärte sich die Regierung von Scott Morrison am Dienstag bereit, Änderungen vorzunehmen.

Nach dem Gesetz kann die Regierung feststellen, ob ein Unternehmen wie Facebook einen Beitrag zur australischen Medienlandschaft geleistet hat, bevor über Zahlungen entschieden wird. Auch können die Unternehmen mit den Verlagen eigene Vereinbarungen treffen.

Google drohte mit Suchmaschinen-Entzug
Zunächst hatte Google in dem Tauziehen mit Canberra mit einem Abstellen seiner Suchmaschine gedroht. Dann aber lenkte der US-Riese ein und einigte sich mit mehreren Medienunternehmen auf Zahlungen für journalistische Inhalte, darunter auch mit Rupert Murdochs News Corp.

Facebooks Nachrichtensperre hatte auch Kritik österreichischer Politiker und Verbände ausgelöst. Österreich hat mit 1. Jänner 2020 über eine erhöhte Werbeabgabe von fünf Prozent eine Digitalsteuer eingeführt, die auf große internationale Digitalkonzerne wie Google und Facebook abzielt. Die Online-Werbeabgabe betrifft Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro, davon 25 Millionen Euro in Österreich, machen. Auch die heuer in nationales Recht zu übersetzende EU-Copyright-Richtlinie soll die Macht internationaler Onlineriesen einschränken. Darin ist unter anderem ein Leistungsschutzrecht für Verleger enthalten.

Quelle: APA/dpa

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