MA 15 prüft:

Toter 2,5 Monate in Wiener Wohnung „vergessen“

Wien
31.01.2021 14:40

Zweieinhalb Monate ist ein Toter in seiner Wohnung in Wien-Hietzing „vergessen“ worden. Es handle sich um einen „einzigartigen“, noch nie da gewesenen Fall, hieß es beim Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15). „Die interne Revision wurde mit der Überprüfung betraut“, teilte MA-15-Sprecherin Sonja Vicht mit.

Die Meldung, über die am Samstagabend zunächst das ORF-Radio und die ORF-TV-Sendung „Wien heute“ berichtet hatten, war am Sonntag Gesprächsstoff in der Bundeshauptstadt.

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Der Fehler liegt eindeutig in der Kommunikation. Das Team der Totenbeschau hätte die Bestattung kontaktieren müssen.

MA-15-Sprecherin Sonja Vicht

„Der Fehler liegt eindeutig in der Kommunikation. Das Team der Totenbeschau hätte die Bestattung kontaktieren müssen. Warum das nicht geschehen ist, müssen wir uns anschauen“, erläuterte Vicht. Man werde beim Kommunikationsablauf jedenfalls „eine zusätzliche Sicherheitsschleuse einbauen“, damit Ähnliches nie wieder passiere.

Nachbarin fand Verstorbenen - zwei Mal
Der Tote - ein 66 Jahre alter Mann - war am 11. November von einer Nachbarin gefunden worden, die sich um den alleinstehenden Schwerkranken gekümmert hatte. Die Nachbarin verständigte die Polizei, gab die Wohnungsschlüssel des Verstorbenen ab und ging davon aus, dass dieser nach der Totenbeschau, bei der mehrere Amtspersonen zugegen waren, von der Bestattung weggebracht wurde.

Die sterblichen Überreste des Mannes werden in Kürze würdevoll der letzten Ruhe zugeführt, versprach die MA 15. (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild))
Die sterblichen Überreste des Mannes werden in Kürze würdevoll der letzten Ruhe zugeführt, versprach die MA 15.

Bei einer Wohnungsbegehung mit einem Notar fand die geschockte Nachbarin am 27. Jänner die nach wie vor in der Wohnung befindliche Leiche. Die sterblichen Überreste des Mannes - er war nachweislich eines natürlichen Todes gestorben - wurden nunmehr umgehend weggebracht. Sie werden in Kürze würdevoll der letzten Ruhe zugeführt, versprach die MA 15.

In strafrechtlicher Hinsicht dürfte es mangels Vorliegen eines Tatbestands keine Konsequenzen geben. Seitens der Landespolizeidirektion hieß es am Sonntag, es seien bisher keine Ermittlungsaufträge eingegangen.

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