Gespräche laufen

Kommt FFP2-Maskenpflicht für Oberstufenschüler?

Österreich
27.01.2021 14:22

Jugendliche ab 14 Jahren müssen seit Montag etwa beim Einkaufen verpflichtend FFP2-Masken tragen. Mit der geplanten Rückkehr in die Klassen nach den Semesterferien könnten diese auch im Unterricht Pflicht werden. Das hat Martin Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium, am Mittwoch im Ö1-„Morgenjournal“ angekündigt. Dafür brauche es aber eine gesetzliche Regelung durch das Gesundheitsministerium, die Abstimmung dazu finde gerade statt.

Das Tragen von FFP2-Masken sei allerdings nur für Schüler der Oberstufen zumutbar, betonte Netzer. Nachgedacht wird dabei über eine generelle Verpflichtung und nicht nur für jene Schüler, die die an den Schulen angebotenen Antigenschnelltests (Nasenbohrertests) nicht nutzen, hieß es auf APA-Nachfrage aus dem Ministerium.

Schnelltest nur eine von mehreren Maßnahmen
Netzer verteidigte, dass auch ungetestete Kinder und Jugendliche am Unterricht teilnehmen dürfen. Der Test sei immerhin nur eine von mehreren Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb. Es gebe für Schüler ab zehn Jahren eine Maskenpflicht, die Schüler würden durch den geplanten Schichtbetrieb zudem relativ weit auseinandersitzen. 

Präsenzunterricht im Schichtbetrieb
Dass die Schulen nach den Semesterferien nicht wie geplant zumindest im Schichtbetrieb wieder Präsenzlehre anbieten könnten, ist für Netzer „vorstellbar“. Das Ministerium habe alles getan, um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Das „letzte Wort“ hätten aber die Landeshauptleute, gemeinsam mit dem Gesundheitsminister und der Bundesregierung. 

SLÖ fordert Kleingruppenunterricht
Die Sozialdemokratischen LehrerInnen Österreichs (SLÖ) haben am Mittwoch unterdessen für die Rückkehr in die Schulen einen Kleingruppenunterricht im Schichtbetrieb gefordert. Hier sollten schulautonome Konzepte zugelassen werden, die sich bereits im Frühjahr 2020 bewährt hätten.

Als Lösung für die Betreuungsprobleme, die durch den Schichtbetrieb entstehen, bräuchte es laut SLÖ neue außerschulische Betreuungsmöglichkeiten und einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für die Eltern der Sechs- bis 12-Jährigen.

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