Die Staatsanwaltschaft München fordert für den Dopingarzt Mark S. eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Diesen Antrag stellte Oberstaatsanwalt Kai Gräber am Freitag bei seinem Schlussplädoyer vor dem Landgericht München II. In dem Prozess sei bewiesen worden, dass der deutsche Mediziner jahrelanges Blutdoping an mehreren Winter- und Radsportlern durchgeführt und organisiert habe.
Mark S. habe entgegen dessen eigenen Beteuerungen mit dem Doping Geld verdienen wollen, es daher auch gewerbsmäßig betrieben. Zudem sei er wegen gefährlicher Körperverletzung zu bestrafen, weil er einer Sportlerin 2017 eine Forschungschemikalie injiziert hatte. Damit habe er den medizinischen Eid „vollends in die Tonne getreten“, sagte Gräber. Deshalb solle er auch ein fünfjähriges Berufsverbot erhalten.
Alle anderen praktisch frei
Für den wichtigsten Komplizen von S. beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren - durch die bereits abgesessene fast zweijährige Untersuchungshaft müsste der Helfer aber nicht mehr in das Gefängnis zurück. Für die anderen Mittäter wurden Bewährungsstrafen beantragt: zwei Jahre bei einer Krankenschwester, eineinhalb Jahre bei einem Notfallsanitäter und ein Jahr bei Ansgard S., dem Vater des hauptangeklagten Arztes.
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