Dass der Corona-Lockdown im März dieses Jahres viele Betriebe vor Probleme stellte, ist unbestritten. Das rechtfertigt jedoch nicht, wie ein Innsbrucker Kfz-Betrieb offenbar mit seinem Lehrling verfahren ist. Wie die Tiroler Arbeiterkammer (AK) nämlich mitteilte, sollte der Jugendliche - ohne die vorgeschriebene Belehrung durch die AK - eine einvernehmliche Lehrvertragslösung unterschreiben. Als er darauf nicht einstieg, erhielt er weder Ausbildung noch Lohn. Jetzt hat er nicht nur eine neue Lehrstelle, sondern dank der AK auch Schadenersatz.
„Mitte März legte der Chef dem Jugendlichen einfach eine einvernehmliche Lehrvertragslösung zur Unterschrift vor“, heißt es in einer Aussendung. Da diese Lösung aber ohne vorherige und gesetzlich geforderte Belehrung durch die Arbeiterkammer erfolgte, wurde sie nicht rechtskräftig; das Lehrverhältnis blieb aufrecht. Wiederholt forderte die AK Tirol den Betrieb (und seinen Steuerberater!) auf, die zweifellos schwierige Situation durch die Anordnung von Kurzarbeit für den Lehrling zu entschärfen.
Nach zwei Monaten löste Lehrling den Vertrag auf
Der Jugendliche erklärte sich auf Anraten der AK Expertinnen und Experten auch mehrfach arbeitsbereit - jedoch ohne Erfolg. Ausbildung und Entlohnung fanden nicht mehr statt. Zwei Monate später schmiss der Lehrling schließlich hin und löste seinerseits den Lehrvertrag. Und zwar berechtigt, wie im nachfolgenden Arbeitsgerichtsprozess unstrittig blieb.
Inzwischen hat der Lehrling einen neuen Ausbildungsplatz - und die AK Tirol erkämpfte für ihn 4000 Euro für ausstehende Entlohnung und als Schadenersatz.
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