Der Linzerin wurde das „Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch eine übertragbare Krankheit“ vorgeworfen. Ihr positiver Corona-Test hatte sie nicht davon abgehalten, ihr Internatszimmer, das sie sich mit einem Mädchen teilte, zu beziehen. Auch mit anderen Schülern soll die Jugendliche am 28. und 29. Juni Kontakt gehabt haben.
Virologe muss Ansteckung abklären
Richter Anton Weber will es nun genau wissen, er gibt ein Gutachten in Auftrag, das die Ansteckungsgefahr durch die Schülerin abklären soll. Erst dann wird er ein Urteil sprechen.
Verhandlungen mit Maske und Abstand
Die Gerichte arbeiten im Lockdown unter Beachtung der Sicherheitsregeln weiter. Gerichtlichen Ladungen ist daher unbedingt nachzukommen! „Es ist wichtig, dass die Justiz zum weiteren Funktionieren des Rechtsstaates aktiv beiträgt“, betont OLG-Präsidentin Katharina Lehmayer.
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