Nach positivem Test

Von der Quarantäne Freitesten bleibt die Ausnahme

Salzburg
13.11.2020 07:00
Groß war die Aufregung, als sechs Fußballer trotz positivem Covid-Test von der Quarantäne befreit wurden. Die Ausnahme gilt nicht nur für Profi-Sportler. Die „Krone“ klärt auf

Niemand kann sich einfach so aus seiner Quarantäne freitesten. Für Politiker, Profi-Sportler und alle anderen Salzburger gelten dieselben Regeln. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss mindestens zehn Tage in Quarantäne. Eine Ausnahme gibt es nur in drei konkreten Fällen.

  1. Wenn das aktuelle Testergebnis auf eine frühere Corona-Erkrankung zurückzuführen ist, muss die positiv getestete Person nicht in Quarantäne. Das gilt allerdings nur dann, wenn keine Symptome mehr auftreten und die Viruslast so gering ist, dass eine Ansteckung quasi nicht mehr möglich ist. Wie hoch die Viruslast ist, wird über den sogenannten CT-Wert (Cycle-threshold-Wert) angegeben. Liegt der Wert über 30, dann ist die Viruskonzentration gering. Auch Wochen nach einer Covid-Infektion kann der Test also noch positiv ausfallen, ohne dass die Genesenen ansteckend sind. Dann müssen sie auch nicht in Quarantäne.

  2. Wer im Rahmen eines Screenings positiv auf das Virus getestet wird, nach 48 Stunden ein weiterer Test aber negativ ausfällt, kann auch von der Isolierung befreit werden. Dabei gelten allerdings strenge Voraussetzungen: Die Person darf keine Symptome zeigen, Kontaktpersonen müssen negativ sein und auch der CT-Wert muss über 30 liegen. Sind die Voraussetzungen so wie bei den Salzburger Fußballern erfüllt, ist keine Quarantäne nötig.

  3. Die derzeit einzige Berufsgruppe, für die es eine Ausnahme gibt, ist medizinisches Personal. Sollte es einen akuten Personalmangel geben, dann dürfen auch zuvor positiv getestete Mitarbeiter in den Krankenhäusern weiterarbeiten. Auch hier gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen: Nur bei einem leichten Verlauf, 48 Stunden Symptomfreiheit und zwei negativen Corona-Tests dürfen Ärzte und Pflegekräfte vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden und wieder arbeiten.

Keine Ausnahme gibt es für positiv Getestete mit Symptomen und für Kontaktpersonen – sie müssen die Quarantäne bis zum Schluss absitzen.

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