Nicht rechtmäßig

Wegen Corona freigestellt: Näherin gekündigt

Oberösterreich
11.10.2020 14:32

Eine Näherin aus dem Bezirk Vöcklabruck in Oberösterreich wurde gekündigt, nachdem sie ihrem Arbeitgeber ein gültiges Covid-19-Risiko-Attest vorgelegt und ihr Recht auf Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen hatte. Am Arbeits- und Sozialgericht Wels wurde die Kündigung nun aufgehoben. Das Arbeitsverhältnis bleibt somit aufrecht, die Frau ist mit 90 Prozent der Bezüge freigestellt, teilte die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) am Sonntag in einer Aussendung mit.

Die Betroffene zähle zur Gruppe der Covid-19-Risikopatienten, ihr behandelnder Arzt stellte laut AK OÖ sogar zweimal ein entsprechendes Attest aus. Die Arbeitnehmerin nahm daraufhin ihr Recht auf Arbeitsfreistellung in Anspruch. Dies sehe das Gesetz vor, falls der Arbeitgeber den Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz nicht gewährleisten oder die Arbeit nicht von zu Hause aus erledigt werden könne. In diesem Fall bekomme der Arbeitgeber die Lohnkosten vom Staat ersetzt. Die Regelung für Covid-19-Risikogruppen gilt vorerst bis 30. Dezember 2020.

Doch im Fall einer Näherin aus dem Bezirk Vöcklabruck kündigte der Arbeitgeber seine Mitarbeiterin wenig später. Die AK OÖ ging erfolgreich gegen die Kündigung vor. Die beklage Firma erkannte noch in der Verhandlung den Anspruch ihrer Mitarbeiterin vorbehaltlos an und musste die Prozesskosten in Höhe von 921,15 Euro bezahlen.

Sozialwidrige Kündigung
Das Gericht folgte der Meinung der AK-Juristen, dass im konkreten Fall weder personenbezogene noch betriebsbedingte Gründe vorgelegen seien, die eine Lösung des Arbeitsverhältnisses nötig gemacht hätten. Der Näherin sei auch kein Ersatzarbeitsplatz angeboten worden. Die Kündigung sei zudem sozialwidrig gewesen, weil sie die Interessen der Klägerin massiv beeinträchtigt hätte: Die Frau hatte Kredite und Darlehen zurückzuzahlen. Außerdem musste sie laut Gutachten eines Sachverständigen aufgrund der Arbeitsmarktlage damit rechnen, in absehbarer Zeit lange arbeitslos zu sein oder zumindest 25 Prozent weniger Einkommen zu beziehen.

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