Ehrlichen Findern soll ein Innviertler Polizist den Finderlohn vorenthalten haben. Nun muss er sich wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten.
Was sich da ehrliche Finder wohl denken? Wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs steht ein Beamter der Stadtpolizei Braunau am Mittwoch in Ried vor Gericht. Laut Anklage soll er Findern die ihnen zustehenden Belohnungen vorenthalten und in die eigene Tasche gesteckt haben. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
10 Prozent des Wertes als Belohnung
Die Höhe des Finderlohns ist im Gesetz festgeschrieben. Bei verlorenen Sachen gibt’s 10 Prozent des Wertes, bei vergessenen fünf Prozent. Ab 2000 Euro halbiert sich der Finderlohn. Wenn sich nach einem Jahr der rechtmäßige Besitzer nicht meldet, wird die Fundsache ausgefolgt.
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