
Für die Arbeit an Feiertagen gibt es für die Mitarbeiterin an einer Tankstelle zusätzlichen Lohn. Was aber, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt? Diese Frage beschäftigte sogar den Obersten Gerichtshof.
Die Mitarbeiterin wunderte sich, dass sie für ihre Zehn-Stunden-Schicht bei einer steirischen Tankstelle am 6. Jänner 2019, einem Sonntag, kein zusätzliches Feiertagsentgelt erhalten hat. Schließlich sei der Dreikönigstag eindeutig neben dem Ostermontag und dem 1. Mai als solcher auch in einschlägigen Gesetzestexten ausgewiesen. Sie klagte auf 91,40 Euro.
Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof. Die Richter entschieden: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gelten die Bestimmungen für den Sonntag. Und dafür war bei der Klägerin kein zusätzliches Entgelt vereinbart, da der Sonntag im Gehalt inkludiert war.
Kronen Zeitung
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