Für die Arbeit an Feiertagen gibt es für die Mitarbeiterin an einer Tankstelle zusätzlichen Lohn. Was aber, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt? Diese Frage beschäftigte sogar den Obersten Gerichtshof.
Die Mitarbeiterin wunderte sich, dass sie für ihre Zehn-Stunden-Schicht bei einer steirischen Tankstelle am 6. Jänner 2019, einem Sonntag, kein zusätzliches Feiertagsentgelt erhalten hat. Schließlich sei der Dreikönigstag eindeutig neben dem Ostermontag und dem 1. Mai als solcher auch in einschlägigen Gesetzestexten ausgewiesen. Sie klagte auf 91,40 Euro.
Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof. Die Richter entschieden: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gelten die Bestimmungen für den Sonntag. Und dafür war bei der Klägerin kein zusätzliches Entgelt vereinbart, da der Sonntag im Gehalt inkludiert war.
Kronen Zeitung
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).