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Kufstein: Sind die „Grauen Wölfe“ unbelehrbar?

Tirol
30.08.2020 14:03

Trotz eines gemeinsamen Statements der Stadt Kufstein und des Türkischen Kulturvereines scheint der nationalistische Verein mit seinen „Grauen Wölfen“ diese Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit nicht akzeptieren zu wollen. Vize-Bürgermeister Rauch schlägt deshalb das Rechtsmittel einer „Integrationsvereinbarung“ vor.

Äußerst verärgert ist Kufsteins Vizebürgermeister Hannes Rauch (ÖVP), der auch dem Sicherheitsausschuss als Obmann vorsteht: „Ich dulde nicht, dass ultranationalistische Positionen, Ideologien und Konflikte durch die Grauen Wölfe aus der Türkei nach Kufstein überschwappen“. Der ehemalige Bundespolitiker erwartet von Vereinen wie dem „Türkischen Kulturverein Kufstein“, dass sie sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst sind.

„Gemeinsame Erklärung“ mit Stadt
Der Grund für die klare Ansage Rauchs gründet darin, dass die Stadtgemeinde Kufstein am 24. August mit dem Vorstand des „Türkischen Kulturvereins“ ein Gespräch führte. Mit dem Ergebnis, dass eine „Gemeinsame Erklärung“ verfasst wurde, in welcher unter anderem steht, dass sich sowohl die Stadt Kufstein als auch der Vorstand des Türkischen Kulturvereines eindeutig vom Gedankengut der „Grauen Wölfe“ und deren rechtsextremen Einstellungen distanzieren. Der Türkische Kulturverein erklärt des Weiteren, dass er sämtliche einschlägigen Symbole in seinem Vereinslokal oder im Internet entfernt.

Weiterhin gesetzlich verbotene Daten im Netz
Dem ist aber nicht so: Zumindest bis Samstag konnte man auf „google“, „YouTube“ und „Facebook“ genügend an gesetzlich verbotenem rechtsextremem Datenmaterial der Kufsteiner „Grauen Wölfe“ betrachten und sichern. „Nach unserem Gespräch vor wenigen Tagen hätte ich mir erwartet, dass dieses Datenmaterial entfernt wird“, erklärt Rauch und führt weiter aus: „Alle Bürger Österreichs profitieren von unserer Staatsform, auch die Teile der Gesellschaft, die unser Staatswesen eigentlich ablehnen. Da frage ich mich dann schon, was das Ganze soll?“

Rauch schlägt zudem in der „Gemeinsamen Erklärung“ einen Passus vor, wie er in der „Grazer Integrationsvereinbarung“ enthalten ist. In dieser wurde 2016 gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Nicht-EU-Bürger mit künftigem Grazer Wohnsitz eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen müssen, in der sie sich schriftlich zu den Grundwerten und -regeln des österreichischen Staates bekennen müssen.

Hubert Berger, Kronen Zeitung

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