Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat die Entscheidung der Europäischen Fußball-Union (UEFA) zum Ausschluss des türkischen Klubs Trabzonspor aus dem Europacup bestätigt! Damit bleibt der türkische Vizemeister von insgesamt einer Teilnahme an den UEFA-Klub-Wettbewerben in den Jahren 2020/21 und 2021/22 ausgeschlossen.
Die UEFA hatte mit dem Ausschluss Verstöße des türkischen Klubs gegen das Financial Fairplay geahndet. Grund für die Bestrafung war der Verstoß gegen eine Übereinkunft aus dem Jahr 2016. Darin hatte sich Trabzonspor laut UEFA verpflichtet, dass Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen sollen. Nun seien die Ziele für das Finanzjahr 2019 nicht erreicht worden, begründete die UEFA.
Der Verband hatte die Strafe schon vor elf Monaten ausgesprochen, damals aber noch zur Bewährung ausgesetzt. Trabzonspor hatte gegen die Strafe am 13. Juni 2020 Berufung beim CAS eingelegt.
Das Schiedsverfahren wurde auf beschleunigter Basis durchgeführt. Nachdem der für diese Angelegenheit zuständige Einzelschiedsrichter die schriftlichen Eingaben und Beweise der Parteien berücksichtigt hatte, stellte er fest, dass Trabzonspor das erforderliche Finanzergebnis für das Geschäftsjahr 2019 nicht erreicht hatte und wies daher die Beschwerde zurück.
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