Koalition einig

Zivildiener zur Polizei – Beschluss laut Fekter Dienstag

Österreich
18.08.2010 15:14
Nach langem Hin und Her wird am kommenden Dienstag die Zivildienst-Novelle beschlossen. Neben mehr Urlaubstagen und neuem, schnellerem Vollzugsverfahren polarisiert eine Neuerung besonders: Ehemalige Zivildiener können jetzt sich jetzt auch zum Polizeidienst bewerben. Vorraussetzung ist allerdings, dass sie vorher eine militärische Basisausbildung absolvieren.

"Ich kann bei der Polizei auf junge, fähige Männer nicht verzichten. Daher haben wir im neuen Zivildienstgesetz eine Möglichkeit geschaffen, damit ehemalige Zivildiener in Zukunft Polizisten werden können", sagt Innenministerin Maria Fekter. "Dafür habe ich mich hartnäckig eingesetzt. Nun kann ich das Ergebnis vorlegen."

Grundausbildung für Ex-Zivildiener
Ganz ohne Hürden ist der Einstieg allerdings bei der Polizei nicht. Die ehemaligen Zivildiener müssen eine zehn- bis vierzehnwöchige Grundausbildung beim Bundesheer absolvieren, um zum Polizeidienst zugelassen zu werden. Wie alle Grundwehrdiener wissen, eine nicht ganz angenehme Zeit. Zumal dabei nicht nur der Umgang mit der Schusswaffe geübt wird, sondern das komplette Programm einer Bundesheer-Basisausbildung absolviert werden muss.

Wie genau dieses Programm für ehemalige Zivildiener ausschauen wird, wird vermutlich das Bundesheer selbst entscheiden. Offen ist auch noch, wer die entstandenen Kosten für diese Grundausbildung bezahlen wird. Vom Innenministerium heißt es dazu, es wäre verfrüht, jetzt schon darüber zu sprechen.

Zivildiener auch in Kindergärten
Eine weitere Neuerung im Zivildienst-Gesetz: Zukünftig können junge Männer ihren Zivildienst auch in Kindergärten ableisten. Das war bisher nur möglich, wenn in der Einrichtung Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreut werden. Außerdem können Zivildiener zukünftig auch in Einrichtungen, die Zuwanderer beraten und deren Integration unterstützen, eingesetzt werden.

Für Jäger, Sport- und Traditionsschützen bietet das neue Zivildienstgesetz eine Ausnahmeregelung beim Waffengebrauch. Sie können das 15-jährige Waffenverbot streichen lassen. Das neue Gesetz regelt ebenfalls das Zivildienst-Verfahren zur Bewilligung des Heeres-Ersatzdienstes neu. Laut Innenministerium soll damit das Verfahren beschleunigt und mehr Rechtssicherheit für Zivis garantiert werden. Außerdem sollen die Zivildiener mehr Urlaubstage bekommen.

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