Klage stattgegeben:

Gerichtsurteil trifft die Jägerschaft

Niederösterreich
25.04.2020 17:45
„Nicht nachvollziehbar“, ist laut Jagdverband die jüngste Entscheidung des EU-Gerichts zur Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe. Einer Klage wurde stattgegeben. Der Abschuss ist nun wohl Geschichte

Vom 1. März bis zum 15. April war in Niederösterreich bis dato noch erlaubt, was in anderen Ländern längst verboten ist – der Schnepfenstrich. Jetzt soll der mehr als 100 Jahre alten Waidmann-Tradition aber auch hierzulande Einhalt geboten werden. Denn einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge verstößt die blau-gelbe Landesjägerschaft damit gegen die Vogelschutzrichtlinien der EU.

Eine Einschätzung, die man beim Jagdverband nicht nachvollziehen kann. Wissenschaftliche Untersuchungen würden untermauern, dass die traditionelle Bejagung der vorwiegend männlichen Vögel, keine negativen Auswirkungen auf den Artbestand habe. Der Bestand sei zuletzt sogar gestiegen, heißt es.

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