Ein erster Schritt

Verschärfungen bei Zuchttiertransporten

Tierecke
09.04.2020 17:09

Kaum ein Tag vergeht, an dem wir nicht Leserbriefe zum Thema Tiertransporte erhalten. Die Österreicher wollen dem Elend ein Ende setzen und fordern strikte Verbesserungen. Und diese Forderungen haben Wirkung gezeigt! In einem neuen Erlass gibt es jetzt strengere Regeln.

Für einen Aufschrei sorgte auch letzte Woche die Nachricht, dass die EU-Kommission die Kontrollen für Lebendtiertransporte lockern möchte. Schon damals haben sich unsere zuständigen Minister Elisabeth Köstinger und Rudolf Anschober gegen diese Vorgehensweise ausgesprochen. Diese Woche punkten unsere beiden Politiker mit Taten! Auch beim „Krone“-Tiertransport-Gipfel haben sich beide Minister für das Tierwohl stark gemacht.

Neuer Erlass
Heute Donnerstag wurde ein von beiden Ministerien erarbeiteter Erlass unterschrieben, der zusätzliche Auflagen bei Zuchttiertransporten in Drittstaaten enthält.
Transporteure müssen folgende drei Punkte vor Fahrtantritt prüfen:

  1. Die Grenzübergänge entlang der Fahrtroute sind geöffnet und für den Zuchttiertransport gestattet.
  2. An den anzufahrenden Kontrollstellen ist Platz für die Unterbringung der Tiere.
  3. Temperaturvorhersagen für die gesamte Fahrzeit entlang der gesamten Route.

Wissenswertes zu Zuchttiertransporten
Zuchttiere werden in Boxen transportiert. Dabei befinden sich 6 Tiere pro Box. Die Boxen sind mit Stroh ausgelegt und groß genug, damit sie sich hinlegen können.
Alle 8 bis 9 Stunden muss eine Pause eingelegt werden, um die Tiere zu tränken und zu füttern.
Bei Abladestationen wird eine Pause von 24 Stunden eingelegt, um ihnen eine Rast zu ermöglichen.

Was ist neu?

  1. Zukünftig müssen Fahrer per Video die aktuelle Situation an der Grenze dokumentieren. Grundsätzlich gilt für Lebendtiertransporte eine Greenline - eine vorgezogene Abfertigung.
  2. Auch das Abladen in Raststationen muss mit Video dokumentiert werden. Dabei werden die Tiere einzeln aufgenommen und auch der LKW hat auf dem Video erkennbar zu sein.
  3. Am Zielbauernhof muss der Zustand der Tiere gefilmt werden. Dabei werden diese von links aufgenommen, weil aufgrund der Anatomie die sogenannte „Hungergrube“ sichtbar wird. Daran erkennen Experten schon auf einem Video, ob das Tier ordnungsgemäß gefüttert und getränkt wurde.

Auch die Fahrer werden kontrolliert, denn die Fahrt- und Ruhezeiten lassen sich mittels GPS-Tracker prüfen und auch der Wasserstand zeigt, wie oft die Tiere getränkt wurden.

Vielen Dank an die Bundesminister Elisabeth Köstinger und Rudolf Anschober für diesen Schritt in die richtige Richtung und dass sie sich für dieses Tierschutzthema selbst in Zeiten der Corona-Krise einsetzen.

Aber es gibt natürlich noch viel zu tun: So fordern wir zum Beispiel für Schlachttiere den Stopp von Lebendtiertransporten.
Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin über jede Änderung auf dem Laufenden.

Das Team der „Krone“-Tierecke

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