#brennpunkt Spezial

Amon: „Maskenpflicht schlägt Vermummungsverbot“

Österreich
01.04.2020 20:06

In der Corona-Sondersendung von #brennpunkt stellen sich hochkarätige Experten den Fragen der Krone-Leser. Volksanwalt Werner Amon erklärt den seit heute geltenden Maskenerlass in den Supermärkten: „Eine Mund-Nase-Maske verhüllt nicht alle Gesichtskonturen, deswegen ist das ebenso geltende Vermummungsverbot kein Problem.“

„Wie lange überleben die Viren in der Luft?“, war eine der meistgestellten User-Fragen zum Coronavirus. Der Leiter des Geschäftsfeldes Öffentliche Gesundheit der AGES, Franz Allerberger, hält eine Ansteckung durch im freien Raum fliegende Viren für unwahrscheinlich: „Wir haben bis jetzt bei allen Infektionsfällen belegen können, dass ein direkter Kontakt die Ansteckung verursacht hat. Direkt bedeutet hier ein Kontakt von mindestens 15 Minuten bei einem Abstand, der geringer als ein Meter ist.“ Wenn das Virus wirklich über die Luft übertragen werden würde, so hätte man, laut Allerberger, „viel mehr Infektionen, wo wir die Quelle nicht kennen“.

Allerberger: „Viren überleben langen Transport nicht“
Auf Kunststoffverpackungen, wie sie etwa oft in Supermärkten vorkommen, hingegen würden Viren durchaus eine Zeit lang haften, aber auch das sei bei der Ansteckung „nicht von hoher Relevanz“. Auch Waren, die aus Risikogebieten importiert werden, würden keine Gefahr darstellen, weil es die Dauer des Transportes den Viren unmöglich machen würde zu überleben, so der Experte.

Wohnungsbesichtigungen weiterhin möglich
Auch viele Fragen zum Thema Wirtschaft, Härtefonds und Kurzarbeit erreichten die krone.at-Redaktion. Der Leiter des Wirtschaftsservice der WK Wien, Helmut Mondschein, versuchte vor allem zum am Mittwoch von der Regierung verdoppelten Härtefallfonds aufzuklären.

Außerdem schafft er Klarheit für Immobilienmakler und Personen, die im Moment auf Wohnungssuche sind: „Immobilienmakler sind nicht auf der Liste verbotener Gewerbe. Wenn man den Sicherheitsabstand einhalten kann, sind Besichtigungen kein Problem.“ Trotzdem rät Mondschein hier, auf digitale Möglichkeiten einer Besichtigung auszuweichen.

Der Masken-Erlass werde dann zu tragen kommen, wenn es genügend Masken in den Supermärkten gibt. Volksanwalt Werner Amon erklärt, dass die Maskenpflicht wichtig ist, „um andere nicht anstecken zu können“. Im „Idealfall“ nimmt der Kunde selbst eine Maske mit oder bindet sich ein Tuch oder einen Schal um.

Amon: „Maskenpflicht am Arbeitsplatz schwer zu kontrollieren“
Auf die Frage, ob auch eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz denkbar wäre, gibt Amon zu bedenken, dass die Kontrolle schwierig sein könnte: „So weit sind wir noch nicht.“ Rechtlich sei eine Maskenpflicht kein Problem, denn die „Regierung kann das zur Hygienebedingung stellen“, ähnlich wie bei Hygienevorschriften an der Feinkosttheke.

„Verfügbarkeit eines Impfstoffs dauert noch zwölf bis 18 Monate“
Der Biochemiker und Entwickler des Grippe-Medikaments Tamiflu, Norbert Bischofberger, erklärt, dass zwar die Verfügbarkeit eines Impfstoffs noch zwölf bis 18 Monate dauern würde, allerdings ist er optimistisch, dass bereits im Herbst ein wirksames Medikament zur Verfügung stehen würde. Impfstoffe würden strenger getestet werden, weil sie bei gesunden Menschen angewandt werden.

Anfälligkeit für Corona kann genetisch bedingt sein
Für den Spitzenforscher ist es „naheliegend“, dass es auch angeborene Faktoren geben könnte, die Personen besonders anfällig für das Coronavirus macht. Das erklärt, warum einige Personen auf der Intensivstation landen und andere keine oder nur geringe Symptome zeigen würden. Im Moment sei die Wissenschaft allerdings noch nicht so weit, diese Frage abschließend klären zu können.

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