Für die Auszahlung der Pensionen zum Monatsersten ersuchen die heimischen Banken ältere Kunden, nicht persönlich in die Filialen zu kommen.
Man sollte zunächst seinen Berater am besten telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um die Vorgangsweise zu besprechen. Es ist möglich, einer Person des engen Vertrauens - möglichst einem nahen Verwandten - eine Vollmacht zu erteilen. Diese kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises die Pension in bar abholen oder Überweisungen (Miete, Strom) tätigen.
Um Missbrauch zu vermeiden, verlangen z.B. Bank Austria, Erste/Sparkasse oder Bawag eine schriftliche Spezialvollmacht (eigenes Formular) bei Barabhebungen. Der Kontoinhaber sollte für Rückfragen telefonisch erreichbar sein. Man ersucht auch alle, nicht gleich am 1. April zu kommen.
Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.