Besuch trotz Corona

Causa Scheidungskinder: Ausnahme geplant

Österreich
19.03.2020 18:34

Scheidungskinder sollen auch in Corona-Krisenzeiten weiterhin beide Elternteile sehen dürfen. Dies stellte das Justizministerium am Donnerstagnachmittag klar, nachdem es zuvor mitgeteilt hatte, dass Kinder den nicht betreuenden Elternteil weder besuchen noch von diesem besucht werden dürfen. In einem neuen Erlass des Gesundheitsministerium solle nun eine „Ausnahme“ aufgenommen werden, hieß es.

„Die Besuchsregelungen für Kinder bei getrennt lebenden Eltern sollen jedenfalls durch die Maßnahmen nicht längerfristig unterbunden sein“, betonte der Sprecher von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Julian Ausserhofer, in einer Stellungnahme. Der bis Montag geltende Erlass des Gesundheitsministeriums habe für diesen Fall bisher „nicht explizit eine Ausnahme festgeschrieben, aber gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Familienministerium wurde vereinbart, dass hier Klarheit geschaffen wird und diese Ausnahme aufgenommen wird“, so Ausserhofer.

Ministeriumssprecherin Christina Ratz hatte zuvor einen für die Corona-Frageseite des Ressorts bestimmten Text übermittelt, in dem es wörtlich hieß: „Aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung darf das Kind den Haushalt des betreuenden Elternteils bis auf Weiteres nicht verlassen. Auch ein Besuch dort ist nicht erlaubt. Der Kontakt soll stattdessen möglichst via Telefon, Videochat etc. aufrechterhalten werden.“

Heftige Kritik
FPÖ und NEOS übten umgehend Kritik und forderten Justizministerin Zadic zu einer Änderung der Regelung auf. Die Maßnahme „schießt über das Ziel hinaus und muss dringend geändert werden“, schrieb FPÖ-Chef Norbert Hofer. 
Ähnlich äußerte sich der stellvertretende oberösterreichische Landeshauptmann Manfred Haimbuchner (FPÖ): „In dieser Krisensituation müssen wir Familienstrukturen stärken, statt sie zu schwächen.“ NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard warnte, dass „ein Quasi-Besuchsverbot bestehende Familienkonflikte verschärfen kann“. Es sei zwar gut, dass die Regierung bei der Einschränkung von sozialen Kontakten auch in der Familie konsequent sei, „allerdings appelliere ich, dass das mit Augenmaß passiert". 

„Sicherlich ein Grundbedürfnis“
Der Wiener Rechtsanwalt Alexander Scheer wies darauf hin, dass die geltende Rechtslage weder das Verlassen der Wohnung verbiete noch das Zusammensein mit dem anderen Elternteil. Auch sei der Kontakt des Kindes zu beiden Eltern ein Menschenrecht, in das nicht einfach eingegriffen werden könne. Zudem decke der Kontakt mit dem Elternteil „sicherlich ein Grundbedürfnis“ entsprechend der Verordnung ab, und Elternteile, die bisher ihre Kinder regelmäßig am Wochenende bei sich betreut hätten, seien als Personen anzusehen, die mit den Kindern (auch) in einem gemeinsamen Haushalt lebten.

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