Schalte mit Gefängnis

Premiere: Erste Verurteilungen per Videokonferenz

Salzburg
19.03.2020 12:15

Die derzeitige Situation erfordert auch von der Justiz Flexibiltät. Mittels Verordnung des Ministeriums wurde die Möglichkeit geschaffen, Strafverhandlungen per Videokonferenz durchzuführen. Nun ist es im Salzburger Justizgebäude zu ersten Verurteilungen gekommen: So saßen heute, Donnerstag, im Verhandlungssaal 208 die Richterin, der Staatsanwalt und der Verteidiger beisammen. Der Angeklagte, ein Salzburger (24), wurde per Videokonferenz aus der Justizanstalt Puch zugeschaltet. Gewalt-Delikte und Drohungen gegen seine Frau waren die Vorwürfe. Er gestand, die Richterin verhängte eine teilbedingte Haftstrafe von 15 Monaten - eines davon unbedingt. Bereits am Vortag, Mittwoch, kassierten auch zwei Einbrecher per Video-Schalte Haftstrafen.

Für Richterin Anna-Sophia Geisselhofer war es sicherlich eine ungewohnte Situation im Verhandlungssaal: Der Angeklagte saß nicht gegenüber, sondern schaute aus dem Monitor. Zugeschalten per Videokonferenz aus der Justizanstalt Puch. Erst durch die kürzlich erfolgten Verordnungen ist diese Verhandlungsart möglich. Körperverletzung, versuchte schwere Nötigung, Freiheitsentziehung und gefährliche Drohung: Dies legte der Staatsanwalt dem zugeschalteten unbescholtenen 24-Jährigen zur Last. Dessen Verteidiger Kurt Jelinek befand sich auch im Verhandlungssaal, erwiderte die Anklage. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe, wonach er Mitte Februar seine Lebensgefährtin würgte, sie mehrfach mit dem Tode bedrohte - auch unter Vorhalt eines Messers. 

Drei Schuldsprüche am Salzburger Landesgericht

Die Richterin verkündete das Urteil: 15 Monate teilbedingte Haft, ein Monat unbedingt. Zudem muss der Verurteilte 1000 Euro Teil-Schmerzensgeld an das Opfer zahlen und Weisungen einhalten. Das Urteil ist rechtskräftig. Und österreichweit eines der ersten, die per Videokonferenz gefällt wurden. Bereits am Mittwoch sprach Richterin Christina Bayrhammer zwei per Videokonferenz aus dem Gefängnis zugeschaltete Ungern (22, 27) schuldig, denen Keller-Einbrüche zur Last gelegt wurden. Während der Jüngere zehn Monate auf Bewährung ausfasste, kassierte der Ältere vor allem aufgrund seiner neun Vorstrafen zwei Jahre unbedingte Haft. Auch dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

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