„Krone“-Service

Mit Versicherung gegen Sturmschäden schützen

Wohnkrone News
16.02.2020 08:00

Der Orkan „Sabine“ bereitete vielen Haus- und Gartenbesitzern Kopfzerbrechen. Um künftig bei ähnlichen Unwettern abgesichert zu sein, sollten Kunden bei Versicherungsabschluss darauf achten, was abgedeckt ist.

Ab 60 km/h gilt ein Wind als Sturm. Inkludierte „Sturmversicherungen“ greifen erst ab diesem Wert. In vielen Fällen ist dann die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung zuständig. Sie gilt (mit einem Zusatzbaustein) etwa für Schäden am Dach oder am Kamin. Ist der Inhalt der Wohnung betroffen, weil es z. B. durch das Dach regnet, greift die Haushaltsversicherung. Sie deckt auch Schäden an Gartenausstattung wie z. B. Möbeln oder Schirmen ab.

Wichtig ist generell, alle Schäden schnell zu dokumentieren und die Deckungssummen zu beachten (oft 10.000 €). Für erste Reparaturmaßnahmen, um Folgeschäden zu verhindern, kommt auch die Versicherung auf.

Kronen Zeitung

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