Justizanstalt Garsten:

Denkmalschutz begünstigte Ausbruch von Häftlingen

Oberösterreich
06.09.2019 16:00

In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS zu einem Häftlingsausbruch in der Justizanstalt Garsten bekannte Justizminister Clemens Jabloner ein, dass es bei der Außensicherung des Gefängnisses noch Aufholungsbedarf gebe. Mitschuld an der nicht optimalen Sicherung des Gebäudes soll auch der Denkmalschutz tragen.

Ende Juni waren zwei Tschetschenen aus dem Gefängnis Garsten ausgebrochen. Die NEOS befragten Justizminister Clemens Jabloner, über die Gründe. Seine Antwort: Beide gelangten über eine 20 mal 30 Zentimeter große Öffnung in der Decke des Haftraums über den Dachboden aufs Dach, von wo sie sich abseilten. Entdeckt wurde der Ausbruch um 7.10 Uhr früh. Wie viele Justizwachebeamte in Garsten Nachtdienst machen, darauf gab der Justizminister mit Verweis auf "äußerst sensible Daten" keine Antwort. Als Hilfsmittel dienten den Ausbrechern "manipulierte Werkmaterialien".

Verbesserungspotenzial
Im Bereich der Nordseite gebe es hinsichtlich der Außensicherung Verbesserungspotenzial. Wegen des Denkmalschutzes seien diese damals noch nicht umgesetzt gewesen. Inzwischen wurden Stacheldrahtrollen angebracht.

Normalvollzug
Die Häftlinge befanden sich laut Jabloner übrigens im Normalvollzug und arbeiteten bei einem Unternehmen im Gefängnis. Beide hatten u. a. wegen schweren bzw. versuchten schweren Raubs mehrjährige Haftstrafen ausgefasst. Einer hätte noch bis Februar 2027 einsitzen müssen, der zweite bis Mai 2023. Vorzeitige bedingte Entlassungen seien wahrscheinlich gewesen.

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