Zugangsbegrenzung

Hauptuni und WU streiten wegen “Notfallparagraph”

Wien
22.04.2010 11:59
Die Uni Wien übt deutliche Kritik am Verordnungsentwurf des Wissenschaftsministeriums zu den geplanten Zugangsbeschränkungen nach dem "Notfallsparagrafen" 124b des Universitätsgesetzes (UG). Jener Teil, der der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien eine Begrenzung der Zahl ihrer Studienanfänger auf 3.600 (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) bzw. 800 (Wirtschaftsrecht) erlaubt, sei gleich "mehrfach klar gesetzwidrig", so der Senat der Uni Wien.

Die Begutachtungsfrist für den Verordnungsentwurf ist am Mittwoch zu Ende gegangen. Darin vorgesehen sind von den jeweiligen Unis beantragte Beschränkungen in Publizistik (Unis Wien, Graz, Klagenfurt), Architektur (Technische Unis Wien und Graz, Uni Innsbruck) sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw. Wirtschaftsrecht an der WU.

Voraussetzungen würden "offensichtlich nicht vorliegen"
Knackpunkt ist der WU-Antrag: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung der Verordnung würden "offensichtlich nicht vorliegen", so der Senat der größten heimischen Uni, die ein Ausweichen abgewiesener WU-Studienwerber an die Uni Wien befürchtet: So werde etwa "missachtet", dass alle Unis, die das betreffende Studium anbieten, einen Antrag auf Beschränkung stellen müssten - im Falle der WU würden aber andere österreichische Unis gleiche Studien anbieten.

Für den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts ist es ebenfalls "fraglich", ob es sich etwa beim Bachelorstudium "Wirtschaftsrecht" der Uni Linz allein wegen der unterschiedlichen Spezialisierung und der Verleihung eines anderen akademischen Grades um ein anderes Studium als jenem der WU handelt. Eine konkrete Antwort liefert der Verfassungsdienst allerdings nicht.

Uni-Senat: Keine Ausländerschwemme an der WU
Der Senat der Uni Wien kritisiert zudem, dass die im Gesetz verlangte Erfordernis der unvertretbaren Studienbedingungen durch eine erhöhte Nachfrage ausländischer Studenten an der WU "völlig missachtet" werde. Der Ausländeranteil sei dort laut den Erläuterungen sogar gesunken, der Anteil deutscher Studenten nur geringfügig von 6,9 auf 8,1 Prozent gestiegen. "Überhaupt nicht nachvollziehbar und gesetzwidrig" sei auch die Berechnung der Studienplätze: Statt der Zahl der Studienanfänger werde dort jene der "prüfungsaktiven Studierenden" verwendet.

Aus der Diskussion ganz heraus hält sich die Universitätenkonferenz (uniko): Sie hat – eher unüblich – überhaupt keine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben. uniko-Präsident Hans Sünkel begründete dies mit Verweis auf die "Auffassungsunterschiede" etwa zwischen Uni Wien und WU damit, dass man diese Frage ganz bewusst den Unis selbst überlassen habe.

Was besagt der "Notfallsparagraph"?
Der sogenannte "Notfallsparagraph" 124b des UG sieht vor, dass im Falle von "unvertretbaren Studienbedingungen" aufgrund der erhöhten Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger für jene Studien, für die in Deutschland der Numerus clausus gilt, Zugangsbeschränkungen eingeführt werden können. Die Mindestzahl der Studienplätze darf allerdings die durchschnittliche Studentenzahl der vergangenen drei Jahre in diesem Gegenstand nicht unterschreiten. Voraussetzung für eine Beschränkung ist außerdem, dass alle Unis, die das betreffende Fach anbieten, gemeinsam einen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen. Schließlich muss noch die Regierung dem Antrag zustimmen.

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