Verdächtiger schweigt

Chemnitz-Prozess: Zeuge erkannte Angeklagten nicht

Ausland
18.03.2019 18:33

Nach den tödlichen Messerstichen auf einen 35-Jährigen im vergangenen Sommer in Chemnitz, die gewalttätige Ausschreitungen zur Folge hatten, hat am Montag der Prozess gegen Alaa S., einen der beiden Tatverdächtigen, begonnen. Gleich am Anfang forderte die Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens: „Es mangelt an handfesten Beweisen“, hieß es.

Nachdem der Deutsch-Kubaner Daniel H. im August 2018 durch Messerstiche ums Leben kam, herrschte Ausnahmezustand in der deutschen Stadt. Der Umstand, dass die Hauptverdächtigen Asylwerber waren, zog viele Rechte wie auch linksgerichtete Gegendemonstranten auf die Straße. Es kam zu Rangeleien mit der Polizei, Körperverletzungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Verteidigung forderte Einstellung des Verwahrens
Gleich zu Beginn forderten Alaa S.‘ Anwälte seine Freilassung: Die Beweise würden der Verteidigung nach nicht ausreichen. An der Tatwaffe sei keine DNA ihres Mandanten gefunden worden, es gebe außerdem „eklatante Ungereimtheiten“ und „widersprüchliche Zeugenaussagen“. Das Gericht sah das jedoch anders.

Der Angeklagte verriet lediglich sein Geburtsdatum und seinen Beruf vor dem Richter - sonst machte er keine Angaben zu der Tat. Der erste Zeuge hatte dagegen schon mehr zu berichten. Ein weiß gekleideter Täter habe auf das am Boden liegende Opfer eingestochen, ein weiterer auf ihn eingeschlagen. Allerdings konnte er den Angeklagten auf Fotos nicht wiedererkennen.

Prozess aus Sicherheitsgründen nach Dresden verlegt
Wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Fall wurde der Prozess ins Oberlandesgericht in Dresden verlegt. Dort seien die Sicherheitsbedingungen besser, argumentierte das Landgericht Chemnitz. Bis Ende Oktober soll verhandelt werden.

Doch nur einer der beiden Verdächtigen muss sich vor dem Richter verantworten: Der Iraker Farhad A., der mit Alaa S. die tödliche Messerattacke am Rande eines Stadtfests verübt haben soll, ist seit der Tat untergetaucht. Nach dem 22-Jährigen wird international gefahndet.

Staatsanwalt Stephan Butzkies warf dem angeklagten Syrer vor, das Opfer Daniel H. erstochen zu haben. Zudem habe er einen weiteren Mann durch Messerstiche in den Rücken verletzt. Alaa S. habe sich des gemeinschaftlichen Totschlags sowie des versuchten gemeinschaftlichen Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt.

Verteidigung hat Berufs- und Laienrichter im Visier
Noch vor Verlesung der Anklage stellte eine Verteidigerin einen Antrag, um die „ordnungsgemäße Besetzung“ des Gerichts zu prüfen. Konkret wollte die Verteidigung unter anderem wissen, ob die Berufs- und Laienrichter an Kundgebungen der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung teilgenommen haben oder Sympathisanten bzw. Mitglieder der AfD sind. Eine weitere Frage betraf die Einstellung zu Flüchtlingen.

Die Anwältin sagte zur Begründung, ihr Mandant müsse wissen, ob ihm die Richter „unbefangen gegenüberstehen“. „Er entspricht dem erklärten Feindbild der Menschen, die die AfD und ähnliche Organisationen unterstützen“, sagte Lang.

Auch die Mutter und die Schwester von Daniel H. treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Beide saßen zum Prozessauftakt im Gericht.

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