BH soll prüfen

Nach „Kuh-Urteil“: Bauer erstattet Selbstanzeige Kopieren

Kärnten
07.03.2019 10:45

Wie groß die Unsicherheit der Landwirte nach dem „Kuh-Urteil“ ist, beweist jetzt ein Kärntner Almbauer: Er hat Selbstanzeige erstattet. Der Obmann der Agrargemeinschaft Weißbriach, Georg Hubmann, will, dass die Bezirkshauptmannschaft feststellt, ob seine Rinderhaltung dem Landessicherheitsgesetz entspricht.

Laut diesem Gesetz müssen Tiere so gehalten werden, dass Menschen nicht verletzt werden. Führen Wanderwege durch Kuhweiden, ist das nicht möglich. Deshalb die Anzeige. Wie der ORF Kärnten am Mittwoch berichtete, soll die BH nun die gemeinschaftliche Bewirtschaftung auf der Möselalm prüfen. Neben den Kühen gibt es dort eine Almhütte sowie Wanderer, die auch mit Hunden unterwegs sind.

Alm entweder ohne Kühe oder ohne Wanderer
Sollte die BH zum Schluss kommen, dass die Haltung nicht entspricht, so könnte es laut Georg Hubmann Konsequenzen geben. Eine Alm entweder ohne Kühe oder ohne Wanderer. Denn nach dem Tiroler Urteil fürchtet man auch in Weißbriach, dass die Eigentümer bei Vorfällen den Kopf hinhalten müssen. Die Agrargemeinschaft hofft auf eine Entscheidung noch vor dem Almauftrieb.

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