Gesichtsschwellungen, ein doppelter, offener Kieferbruch, ein Bruch des rechten Mittelhandknochens – alles Verletzungen, die im Zuge einer wilden Schlägerei im Sommer letzten Jahres drei Burschen vor einem Lokal zugefügt worden sind. Angeklagt ist ein Türsteher. Der beteuert aber, nichts gemacht zu haben.
Kollege soll zugeschlagen haben
Beim Prozess am Dienstag gerät im Zuge der Zeugenvernehmung ein Kollege (35) des Türstehers in den Kreis der Verdächtigen. So mancher Lokalgast erkannte ihn als den eigentlichen Schläger. „Ich war an diesem Tag privat im Lokal“, sagt er aus. „Laut Auskunft der Bar hatten Sie aber Dienst. Auch der Angeklagte sagt, Sie hätten ihm gegenüber am Telefon alles zugegeben“, erinnert ihn Richter Raimund Frei.
„Einer von euch kommt aus der Geschichte jedenfalls nicht raus. Ich appelliere an Ihr Ehrgefühl“, redet ihm auch Verteidiger Bernhard Lehofer ins Gewissen. Doch der Zeuge bleibt bei seiner Version, er habe mit der Schlägerei nichts zu tun.
Der Richter spricht den Angeklagten im Zweifel frei, „weil wir bei Gericht nicht würfeln“. Nicht rechtskräftig! Die Staatsanwältin fordert Protokolle an, um eine Anklage gegen den Zeugen zu prüfen.
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