„Illegal durchsucht“

Kickl gegen Pilz geht in die nächste Runde

Österreich
01.02.2019 10:44

Der Streit zwischen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und dem Liste-Jetzt-Nationalratsabgeordneten Peter Pilz über die BVT-Affäre geht in die nächste Runde. Nachdem das Handelsgericht Wien eine Klage Kickls auf Unterlassung und Widerruf abgewiesen hat, legt der Anwalt des Ministers Berufung ein. Pilz meinte bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag, er sehe sein Vorgehen durch das damit nicht rechtskräftige Urteil bestätigt: Er widerrufe seine Aussagen nicht, er wiederhole sie „ausdrücklich“. „Der Knebelungsversuch des Innenministers ist vorläufig gescheitert“, so der Abgeordnete.

Gegenstand der Klage waren zwei Aussagen Pilz‘ in einer Pressekonferenz im August 2018. Einerseits ging es um die Behauptung, Kickl habe „als Innenminister eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen lassen“, andererseits die Behauptung, Kickl bleibe im Amt, „weil sich in der Freiheitlichen Partei jeder auf seinem Sessel angeschraubt hat. Gestern auf der Oppositionsbank, heute auf der Regierungsbank, morgen wahrscheinlich schon wieder auf der Anklagebank.“

Richter: Pilz‘ Äußerungen im politischen Rahmen „gerechtfertigt“
Der Richter hatte auf ein Beweisverfahren verzichtet und begründete das Urteil damit, dass er die Äußerungen als im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt erachtet, so Kickls Anwalt Niki Haas am Freitagvormittag. Zugleich habe er allerdings eine Pilz-Aussage als inhaltlich falsch qualifiziert: Der Bevölkerung sei nämlich bekannt, „dass eine derartige Hausdurchsuchung aufgrund der in Österreich geltenden Rechtslage durch einen Bundesminister ohne gerichtliche Bewilligung nicht durchgeführt werden darf“.

„Diese Interpretation wird die nächste Instanz zu beurteilen haben“
In der zweiten Aussage habe der Richter keinen konkreten Vorwurf einer konkreten strafbaren Handlung erkennen können und sah diese daher im Rahmen der politischen Auseinandersetzung „noch durch Artikel 10 EMRK gedeckt“. „Auch diese Interpretation wird die nächste Instanz zu beurteilen haben“, so Kickls Rechtsvertreter. „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es unzulässig ist, einen politischen Mitbewerber als künftig wahrscheinlich Angeklagten zu bezeichnen.“

„Ein Innenminister kann einem Abgeordneten sicher nicht den Mund verbieten“
Pilz erklärte bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag zur abgewiesenen Klage: „Dieses Urteil zeigt eines: Ein Innenminister vom Schlage Herbert Kickl kann einem Abgeordneten der Opposition, der nur seine Arbeit macht, vielleicht in Russland oder in Ungarn, aber sicher nicht in Österreich den Mund verbieten.“ Hier funktioniere dieser Knebelungsversuch nicht. Kickl könne sich darauf verlassen, dass er, Pilz, weiterhin politisch alles in seiner Macht Stehende gegen jede Art von Machtmissbrauch in der Regierung unternehmen werde.

Hausdurchsuchung „potenziell geeignet, Sicherheit Österreichs zu gefährden“
Besonders erfreut zeigte sich Pilz über die Begründung des Richters. Dieser habe in seinem Urteil nicht nur festgehalten, dass es die „Kernaufgabe eines Oppositionspolitikers“ sei, Missstände „mit scharfen Worten“ öffentlich zu kritisieren, er hält zur umstrittenen Hausdurchsuchung im BVT Folgendes fest: „Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potenziell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden.“ Der Richter berufe sich zudem auf die Menschenrechtskonvention.

„Das streiten wir aus - und das gewinnen wir“
„Im Urteil ist damit alles drinnen, was den Minister stört: Rechtsstaat, Gesetze, Rechte und Pflichten der parlamentarischen Opposition und Menschenrechte“, sagte Pilz und legte noch eines drauf: „Die FPÖ ist eine Partei von Verfassungsfeinden.“ Er gehe jetzt jedenfalls gestärkt in das zweite Verfahren gegen Kickl: „Das streiten wir aus - und das gewinnen wir.“ Er widerrufe seine Ausssagen nicht, „ich wiederhole diese Aussagen ausdrücklich“, so Kickl. 

Innenminister Kickl „die größte Gefahr für den Rechtsstaat“
Dieses zweite Verfahren hatte der Innenminister gegen die Liste Jetzt angestrengt. Pilz hatte behauptet, Kickl sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zum Prozessauftakt war Pilz bei seiner Aussage geblieben und hatte noch eins draufgelegt: Nach den bisherigen Erkenntnissen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss würde er es sogar noch „dramatischer“ formulieren, nämlich dass der Innenminister „eine der größten Gefahren sei“. Am Freitag legte er „bewusst“ noch ein Schäufelchen nach: Kickl sei „eine der größten Gefahren für den Rechtsstaat und die europäische Menschenrechtskonvention“. Diese Causa wird am 1. April weiterverhandelt.

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