Wegen Verjährung

Vergewaltigungsvorwürfe: Kein Prozess gegen Kahr

Wintersport
24.10.2018 15:44

Man darf davon ausgehen, dass der mediale Druck schlicht und einfach zu groß gewesen ist. Nur deshalb überlegte die Staatsanwaltschaft Leoben überhaupt einen Strafprozess Charly Kahr, einst Erfolgstrainer der Ski-Nationalmannschaft. Jetzt erfolgte die Einstellung: Die Vergewaltigungs-Vorwürfe sind verjährt ...

Die weltweite „#metoo“-Debatte überrollte auch Charly Kahr (86). Er soll sich in den 1960er und 70er-Jahren an österreichischen Ski-Rennläuferinnen als deren Trainer vergangen haben. Nicola Werdenigg, damals Spiehs, will von den Vorgängen gewusst haben und brach ihr Schweigen. Es rauschte im Blätterwald - so findet am Donnerstag im Wiener Landesgericht ein Prozess gegen die „Süddeutsche Zeitung“ statt, den Kahr angestrengt hat.

Fortgeführt wird im November der Prozess in Bludenz gegen eine der ehemaligen Rennläuferinnen. Auch sie wurde von Kahr wegen übler Nachrede geklagt. Eine der prominenten Zeuginnen in diesem Verfahren ist Skilegende Annemarie Moser-Pröll.

Aufgrund der Publikationen in dieser Causa leitete die Staatsanwaltschaft Leoben als zuständige Behörde - Karl Kahr lebt in Schladming - ein Ermittlungsverfahren ein. Eigentlich pro forma. Denn die Verjährungsfrist bei den angelasteten Delikten beträgt 20 Jahre.

Was Anwalt Manfred Ainedter schnauben lässt: „Und für diese Tatsache brauchte man jetzt tatsächlich 6 Monate? Ganz abgesehen davon: Mein Mandant hat die ihm angelasteten Dinge niemals gemacht und wurde im Prozess in Bludenz von einem angeblichen Opfer bereits entlastet!“ Die jüngsten Berichte rund um Toni Sailer werden nicht mehr kommentiert.

Kronen Zeitung

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(Bild: KMM)



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